Bundesrat ist für «ausgewogenen» Systemwechsel bei Eigentumssteuern

Bundesrat ist für «ausgewogenen» Systemwechsel bei Eigentumssteuern
Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter. (Foto: EJPD, Gaetan Bally)

Bern – Bereits mehrmals ist die Abschaffung des Eigenmietwerts gescheitert. Obwohl bei der neuesten Reform hohe Steuerausfälle für die öffentliche Hand drohen, wirbt der Bundesrat für die Vorlage. Diese sei ausgewogener als ähnliche Vorhaben von früher.

Seit Jahren wird in der Bevölkerung breit diskutiert über einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Ähnliche Vorhaben waren in den Jahren 1999 und 2004 sowie zuletzt 2012 gescheitert. 2017 nahm das Parlament einen neuen Anlauf.

Lange waren sich die Räte uneins über die konkrete Ausgestaltung der Reform. Schliesslich sprachen sich National- und Ständerat Ende 2024 für einen kompletten Systemwechsel aus. Das heisst: Der Eigenmietwert soll für Besitzende von Erst- und Zweitwohnungen abgeschafft werden. Gleichzeitig sollen die Abzugsmöglichkeiten für Wohneigentümerinnen und -eigentümer bei der Steuererklärung stark eingeschränkt werden.

«Schulden werden nicht mehr belohnt»
Für den Bundesrat, der bereits in der Vernehmlassung des Reformprojekts den kompletten Systemwechsel begrüsst hatte, ist die Vorlage ausgewogen. Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter warb am Freitag in Bern vor den Medien im Namen des Bundesrats und des Parlaments für die Vorlage, über die am 28. September Volk und Stände abstimmen werden.

Die Reform senke die steuerlichen Anreize zur Verschuldung von Eigenheimbesitzenden, sagte Keller-Sutter. «Es ist nicht mehr vorteilhaft, eine Hypothek auf eine Liegenschaft langsam zurückzuzahlen.» Die Reform begünstige jene Besitzenden, welche ihre Hypothek weitgehend abbezahlt hätten. «Schulden werden nicht mehr belohnt.»

Zudem würden die Steuerprozesse vereinfacht, machte Keller-Sutter geltend. «Die Steuerpflichtigen müssen weniger Belege einreichen, die Steuerverwaltungen müssen weniger kontrollieren.» Die schwierige Schätzung des Eigenmietwerts entfalle.

Keine Angst vor drohenden Steuerausfällen
Im Gegensatz zu früheren Ansätzen, die weiterhin eine Vielzahl von Steuerabzügen zulassen wollten, beschränke die neueste Vorlage die Abzüge bei der direkten Bundessteuer auf ein Minimum und schränke damit auch die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen ein.

Welche Folgen der Systemwechsel haben wird, hängt vom Zinsniveau ab. In der aktuellen Situation rechnet der Bund mit Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden von rund 1,8 Milliarden Franken. Ab einem Hypothekarzinsniveau von etwa drei Prozent würden gemäss den Schätzungen hingegen Mehreinnahmen für die öffentliche Hand resultieren.

Die Finanzministerin zeigte sich nicht beunruhigt über die momentan zu erwartenden Einnahmenausfälle, obwohl im Bundeshaushalt in den nächsten Jahren ohne Sparpakete Milliardendefizite drohen. «Es gibt wahrscheinlich nie einen guten Moment», sagte Keller-Sutter dazu. Sie persönlich finde es positiv, dass die Frage der Wohneigentumsbesteuerung wieder einmal dem Volk vorgelegt werde.

Kantone können kompensieren
Auch die Kritik der Bergkantone und -gemeinden konterte Keller-Sutter. Regionen, die aufgrund der Abschaffung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften Steuerausfälle in Millionenhöhe befürchten, hätten es selbst in der Hand, diese Mindereinnahmen zu kompensieren.

Die Vorlage des Parlaments sieht für die Kantone die Möglichkeit einer Sondersteuer auf Zweitliegenschaften vor. «Sie haben viel Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung», sagte Keller-Sutter. Den unterschiedlichen Situationen werde Rechnung getragen. So könnten die Kantone auch Gemeinden ermächtigen, eine solche Steuer zu erheben.

«Die Reform ist konsequent», folgerte die Finanzministerin. Zwar hänge es vom Einzelfall und vom jeweiligen Zinsniveau ab, wer wann davon profitiere und wer nicht. Dieser Umstand spreche dafür, dass das Parlament eine ausgewogene Vorlage geschaffen habe. (awp/mc/ps)

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