Unterschiedliche Auffassungen in Nationalratskommission zu UBS-Regulierung

Unterschiedliche Auffassungen in Nationalratskommission zu UBS-Regulierung
(Foto: UBS)

Bern – Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-N) hält strengere Eigenkapitalvorgaben für die Auslandsbeteiligungen von systemrelevanten Banken nach dem CS-Debakel für nötig. Doch wie weit die Regelung im Bankengesetz gehen soll, wird in der Kommission unterschiedlich beurteilt.

Dass Handlungsbedarf bestehe und die Eigenkapitalunterlegung bei ausländischen Beteiligungen systemrelevanter Banken gestärkt werden sollte, sei in der WAK-N unbestritten gewesen, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch. Die Kommission beschloss an ihrer Sitzung denn auch Eintreten auf die Vorlage.

Faktisch von der Regulierung betroffen ist nur die UBS. In der WAK-N zeigten sich laut Mitteilung unterschiedliche Einschätzungen dazu, wie weit die Regelung gehen soll. Einige warnten vor zu scharfen Vorgaben, die die Wettbewerbsfähigkeit der UBS gefährden und die Kosten für Kunden in die Höhe treiben würden. Andere hielten den Vorschlag des Bundesrates für einen Kompromiss, der nicht unterschritten werden sollte.

Vorgabe des Ständerats
Stärkere Eigenkapitalanforderungen sollen das «Too big to fail»-Dispositiv verstärken. Der Bundesrat schlägt mit Unterstützung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Finanzmarktaufsicht Finma eine Deckung mit hundert Prozent hartem Eigenkapital vor. Der Ständerat hingegen hatte für neunzig Prozent Eigenkapital gestimmt. Für die zehn verbleibenden Prozent der Kapitaldeckung wollte er keine Vorgaben machen.

Die UBS hatte eine von der WAK des Ständerats auf den Tisch gebrachte Lösung mit fünfzig Prozent hartem Eigenkapital und fünfzig Prozent Deckung mit speziell gestalteten AT1-Anleihen bevorzugt. Sie hatte den Entscheid des Ständerats entsprechend scharf kritisiert. Die Neunzig-Prozent-Unterlegung würde ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schaden, schrieb sie.

Nationalrats-Entscheid in Wintersession
Heute gilt für die UBS eine Eigenkapitalunterlegung ihrer Auslandstöchter mit 45 Prozent hartem Kernkapital plus 17 Prozent in AT1-Anleihen. Die als zusätzliches Eigenkapital (AT1) geltende Anleihen sind hoch verzinste Anleihen, die bei einer gravierenden Schieflage der Bank entweder in Eigenkapital umgewandelt oder aber für wertlos erklärt werden.

Die WAK-N will an ihrer Sitzung vom 23. und 24. November über die Vorlage entscheiden. Voraussichtlich soll sich der Nationalrat in der Wintersession mit dem Geschäft befassen. (awp/mc/ps)

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