Die Übernahmekommission gewährt der Rätia-Aktionärsgruppe eine Ausnahme von der Pflicht, den Aktionären der Rätia Energie ein öffentliches Kaufangebot zu unterbreiten. Die entsprechende Empfehlung vom 14. November wurde heute Freitag im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (SHAB) und in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) veröffentlicht.