ACRON Swiss Premium Assets: Übernahmeangebot für ACRON HELVETIA VII Immobilien verlängert

ACRON Swiss Premium Assets: Übernahmeangebot für ACRON HELVETIA VII Immobilien verlängert
André N. Lagler, Managing Director ACRON (Bild: ACRON)

André Lagler, Managing Director ACRON.

Zug / Zürich – Die ACRON Swiss Premium Assets AG, Zug, erwarb am 8. Juni 2016 326’050 Namenaktien der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG. Diese ist an der an der Berne eXchange kotiert. Die ACRON Swiss Premium Assets AG wurde damit gemäss Art. 135 FinfraG verpflichtet, ein Angebot zum Erwerb aller sich im Publikum befindlichen Namenaktien der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG zu unterbreiten, wie aus einer gemeinsamen Mitteilung der beiden Unternehmen vom Montag hervorgeht.

Die ACRON Swiss Premium Assets AG beantragte der Übernahmekommission, die Frist zur Unterbreitung dieses Pflichtangebots um zwei Monate zu verlängern. Die Übernahmekommission hat am 5. August 2016 folgenden Entscheid gefällt:

  • Die Frist zur Unterbreitung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG, das die ACRON Swiss Premium Assets AG infolge der Überschreitung der Pflichtangebotsschwelle am 8. Juni 2016 zu unterbreiten hat, wird bis zum 10. Oktober 2016 verlängert.
  • Die Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG erfolgt unter der Auflage, dass die ACRON Swiss Premium Assets AG die Übernahmekommission in analoger Anwendung von Art. 41 Abs. 3 FinfraV-FINMA laufend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, in geeigneter Weise über die Fortschritte betreffend der Finanzierung des Pflichtangebots wie auch des Angebotsprospektes informiert.
  • ACRON Swiss Premium Assets AG und ACRON HELVETIA VII Immobilien AG werden verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der ACRON HELVETIA VII Immobilien AG in geeigneter Weise zu informieren, indem sie eine entsprechende Mitteilung (inklusive des Dispositivs der vorliegenden Verfügung der Übernahmekommission) in analoger Anwendung der Art. 6 und 7 UEV veröffentlichen. Die Veröffentlichung dieser Mitteilung durch ACRON Swiss Premium Assets AG und ACRON HELVETIA VII Immobilien AG hat gleichzeitig zur Publikation der vorliegenden Verfügung durch die Übernahmekommission zu erfolgen.
  • Die vorliegende Verfügung wird nach deren Eröffnung gegenüber den Parteien auf der Webseite der Übernahmekommission publiziert.
  • Die Gebühr zu Lasten der ACRON Swiss Premium Assets AG beträgt CHF 20’000.

(ACRON Swiss Premium Assets/mc/ps)

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