OECD-Regelung benachteiligt Schweiz gegenüber den USA

OECD-Regelung benachteiligt Schweiz gegenüber den USA
OECD-Hauptsitz in Paris. (Bild: © OECD)

Zürich – Die Diskussion um die OECD-Mindeststeuer in der Schweiz erhält neuen Schwung. Das Beratungsunternehmen KPMG warnt vor Nachteilen für den Standort Schweiz und hiesige Unternehmen – insbesondere im Wettbewerb mit den USA.

Die Weiterentwicklung der globalen Mindestbesteuerung berge Risiken für die Schweiz, schreibt KPMG Schweiz am Dienstag anlässlich der Veröffentlichung einer Studie. Einerseits wolle die Schweiz mit der Umsetzung der globalen Mindeststeuer Steuersubstrat sichern und international steuerpolitisch anschlussfähig bleiben. Andererseits konkurriere sie um Investitionen mit Ländern wie den USA, die das OECD-Regelwerk bislang nicht umgesetzt hätten.

US-Sonderstellung erhöht Druck
«Diese Sonderstellung der USA erhöht den Druck auf den Standort Schweiz», lautet das Fazit des «Swiss Tax Report 2026» von KPMG. Wegen der Abschaffung von Steuerprivilegien und der geplanten Einführung der globalen OECD-Mindeststeuer könne sich die Schweiz kaum mehr über tiefe Steuersätze profilieren. Dadurch komme es zu einer schleichenden Erosion des steuerlichen Wettbewerbsvorteils. Da Gewinnsteuersätze an Bedeutung verlören, setzten Staaten verstärkt auf Alternativen wie Steuergutschriften und Subventionen.

Weil die USA die OECD-Regelung nicht übernähmen, entstehe für Schweizer Unternehmen zudem ein Wettbewerbsnachteil. Die US-Regierung hatte sich 2025 ausdrücklich gegen die OECD-Mindeststeuer ausgesprochen und Anfang 2026 mit der OECD eine Sonderregelung vereinbart. Dieser Kompromiss – auch als «Side-by-Side-Lösung» bekannt – nimmt US-Konzerne von zentralen Instrumenten der Mindestbesteuerung aus.

Dies verschaffe US-Konzernen laut KPMG Vorteile, da das bestehende US-Steuersystem parallel zum OECD-System weitergeführt werde. US-Konzerne mit guter Steuerplanung könnten so eine Ergänzungsbesteuerung vermeiden – auch wenn sie in den USA oder in Drittländern ohne lokale Ergänzungssteuer mit weniger als 15 Prozent besteuert würden.

Der Side-by-Side-Ansatz könnte laut KPMG zudem dazu führen, dass die zahlreichen in der Schweiz ansässigen US-Konzerne ihre Strukturen mittelfristig anpassen und Teile ihrer Aktivitäten ins Ausland verlagern. Möglich sei auch, dass sie künftig weniger oder gar nicht mehr in der Schweiz investierten.

Handlungsspielraum begrenzt
Im Rahmen der OECD-Mindestbesteuerung verfüge die Schweiz allerdings nur über begrenzte Handlungsspielräume. Eine selektive Erhebung der Mindeststeuer nur bei Unternehmen, die sonst im Ausland ergänzungsbesteuert würden – nicht aber bei Gesellschaften von US-Konzernen -, lasse die OECD nicht zu, heisst es in der Studie.

«Die Schweiz muss daher auf Basis der internationalen Entwicklungen laufend abwägen, ob sie die nationale Ergänzungssteuer erhebt oder sich vom OECD-Rahmenwerk löst», sagte Stefan Kuhn, Leiter der Steuer- und Rechtsabteilung bei KPMG Schweiz, laut Mitteilung. Mit der Erhebung sichere sich die Schweiz zwar das Steueraufkommen im Inland, werde für US-Konzerne aber weniger attraktiv. Verzichte sie auf die nationale Ergänzungssteuer, steige zwar ihre Attraktivität für US-Konzerne, gleichzeitig drohten aber Verluste beim Steuersubstrat sowie Rechtsunsicherheiten.

Bereits am Vortag hatte die Swiss-American Chamber of Commerce gestützt auf eine Studie der Universität St. Gallen (HSG) empfohlen, die von der Schweizer Stimmbevölkerung 2023 gutgeheissene OECD-Mindeststeuer für Unternehmensgewinne wieder aufzugeben. Der Bundesrat hatte die Regelung Anfang 2024 per Verordnung eingeführt. Bis 2029 bleibt jedoch Zeit, sie in ordentliches Gesetzesrecht zu überführen. (awp/mc/ps)

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