sgv: Tabakproduktegesetz – Vorlage darf kein Einfallstor für Totalverbote werden

sgv: Tabakproduktegesetz – Vorlage darf kein Einfallstor für Totalverbote werden
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverband sgv:

Bern – Der Auftrag an das Parlament bei der Rückweisung des Tabakproduktegesetzes war klar: Mindestabgabealter 18, ansonsten keine neuen Restriktionen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP sind überrascht, dass die Gesundheitskommission des Ständerates ihre Position ändert. Sie steuert auf ein verfassungswidriges Verbot zu.

Das Parlament hat sich 2016 gegen weitere Einschränkungen in der Tabakproduktewerbung entschieden. Selbst Sucht Schweiz weist in seiner jüngsten Studie darauf hin, dass nicht die Werbung junge Menschen zum Rauchen bringt. Die Verschärfung der Werbevorschriften verfehlt daher ihr Ziel. Die vorgeschlagenen Einschränkungen der Werbung und des Sponsorings stellen darüber hinaus massive Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit dar. Diese werfen deshalb verfassungsrechtlich grundlegende Fragen auf, wie das Gutachten von Prof. Dr. Urs Saxer bestätigt. Darüber hinaus sind Alter- nativen zu Zigaretten wie Tabakprodukte zum Erhitzen und E-Zigaretten für eine wirksame Risiko- minderungspolitik unabdingbar.

Der sgv und die AWMP befürchten, dass diese Beschränkungen weitere staatliche Eingriffe in andere Bereiche wie Alkohol, Fleischwaren oder Gebäck fördern werden. Eine solche Entwicklung ist mit dem liberalen Wirtschaftssystem der Schweiz völlig unvereinbar und bedeutet eine inakzeptable Bevormundung gegenüber erwachsenen Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft und die AWMP hoffen, dass der Ständerat sich zu einer Korrektur im Sinne Mandats des Parlaments verpflichten wird. Nur so kann ein ausgewogener Gesetzentwurf erreicht werden. (sgv/mc/ps)

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