sgv verurteilt «anhaltende, inakzeptable Wettbewerbsverzerrung»

sgv verurteilt «anhaltende, inakzeptable Wettbewerbsverzerrung»
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweiz. Gewerbeverbandes: Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verurteilt das Beharren des Bundesrates auf seinem Entscheid, den KMU-Detailhandel weiterhin zu diskriminieren. Dieser Entscheid entbehrt jeglicher Logik und ist weder für die Branchen noch für die Bevölkerung nachvollziehbar. Der sgv fordert den Bundesrat nach wie vor mit Nachdruck auf, diesen Entscheid zu korrigieren.

Der KMU-Detailhandel wurde schon während der Krise massiv diskriminiert. Der Bundesrat hat den Grossverteilern zwar verboten, nicht lebensnotwendige Güter zu verkaufen. Korrekt umgesetzt wurde diese Weisung jedoch nie. Sogar die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren musste den Bundesrat auffordern, die Grossverteiler besser zu kontrollieren. Der Gipfel der Diskriminierung erfolgte mit dem Entscheid des Bundesrates vom 16. April den KMU-Detailhandel weiterhin geschlossen zu halten und gleichzeitig die Grossverteiler ihr Sortiment weiter öffnen zu lassen.

Dieser Schlag ins Gesicht des Detailhandels hat zu breitem Unverständnis und massiven Reaktionen geführt. Der grösste Dachverband der Wirtschaft hat den Bundesrat umgehend in einem offenen Brief aufgefordert diese Wettbewerbsverzerrung zu korrigieren. Verschiedene Branchenverbände und Kantonsregierungen haben den sgv dabei unterstützt und selber Briefe beim Bundesrat deponiert. Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben in den Wirtschaftskommissionen Motionen mit gleicher Stossrichtung eingereicht.

Es ist unverständlich, dass sich die Bundes­regierung diesen höchst berechtigten, laut und breit geäusserten Anliegen verschliesst. Der sgv fordert den Bundesrat nach wie vor mit Nachdruck auf, diesen Entscheid zu korrigieren.

Branchen sind bereit
Unter der Koordination des sgv haben Branchen in den letzten Wochen eigene Konzepte zur an die epidemiologische Lage angepasste Wieder­er­öffnung erarbeitet. Sie zeigen konkret wie ein «Smart Restart» in der Praxis funktioniert. Dabei gehen die Konzepte weiter als die vom BAG vorgegebenen Standards. Für die Branchen ist der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und der Kundschaft prioritär. (sgv/mc)

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