Bank Reyl in Frankreich wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung verurteilt

Bank Reyl in Frankreich wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung verurteilt
François Reyl, Generaldirektor der REYL-Gruppe. (Bild: REYL)

Genf – Die Genfer Privatbank Reyl, die zur italienischen Bankengruppe Intesa Sanpaolo gehört, ist am Dienstag von einem Pariser Gericht zu einer Geldstrafe von 5,75 Millionen Euro verurteilt worden. Die Bank hatte zugegeben, in den Jahren 2009 und 2013 Teil eines Konstrukts für Geldwäsche und Steuerhinterziehung gewesen zu sein.

Eine Strafe erteilte das Gericht auch dem Geschäftsleiter, François Reyl. Er wurde zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und mit einer Geldstrafe von 500’000 Euro gebüsst, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstagabend meldete.

Hohe Geldstrafen
Das Gerichtsverfahren geht auf die Ermittlungen rund um die Affäre um den ehemaligen französischen Budgetminister Jérôme Cahuzac aus dem Jahr 2013 zurück. Dieser hatte der Bank Reyl die Verwaltung eines geheimen Kontos im Ausland anvertraut und musste nach Bekanntwerden zurücktreten.

Aufgrund des Verdachts, dass weitere wohlhabende Franzosen nicht deklarierte Konten bei der Bank Reyl besitzen könnten, hat die französische Justiz weitere Untersuchungen gegen die Bank eingeleitet. Im Januar 2016 hatte sich das Institut dann der Geldwäsche und der Beihilfe zu Steuerhinterziehung für schuldig erklärt und wurde bereits mit 2,8 Millionen Euro gebüsst.

Darüber hinaus wurde die Bank Reyl im Dezember 2016 im Fall Cahuzac zu einer Geldstrafe von 1,875 Millionen Euro und François Reyl zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 375’000 Euro verurteilt.

Im jüngsten Verfahren kamen weitere Fälle von nicht gemeldeten Bankkonten zur Anklage. So etwa ein solches des Unternehmers und früheren Besitzers des Pariser Luxushotels Royal Monceau, Alexandre Allard.

Erleichterung über Abschluss
Die Bank Reyl selbst gab sich in einer Mitteilung vom Mittwoch erfreut, dass der Fall nun habe abgeschlossen werden können. Trotz dreier unterschiedlicher Verfahren gehe es um insgesamt acht Kunden, die im Jahr 2009 Vermögenswerte von weniger als 14 Millionen Euro an ein drittes Finanzinstitut in Singapur übertragen hätten, betont die Bank.

Im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens werde eine endgültige Konsolidierung aller Verfahren mit ähnlichem Sachverhalt ermöglicht, heisst es weiter. Die von der Bank und ihrem CEO geschuldeten Restbeträge beliefen sich folglich «in Wirklichkeit auf 1,2 Millionen Euro». Die Bank Reyl betont zudem, dass sie zu jedem Zeitpunkt im Einklang mit dem damals geltenden Schweizer Recht gehandelt habe. (awp/mc/pg)

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