Bundesrat rüttelt an Bankgeheimnis im Inland

Bern – Der Bundesrat will durch eine Vereinheitlichung der Verfahren und der Straftatbestände im Steuerstrafrecht mehr  Rechtssicherheit schaffen. Deshalb wurde das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. In Hinterziehungsverfahren sollen zudem auch die kantonalen Steuerbehörden Zugang zu Bankdaten erhalten.

Ein Sachverhalt soll für sämtliche davon betroffenen Steuern strafrechtlich gleich verfolgt und beurteilt werden. In Hinterziehungsverfahren sollen zudem auch die kantonalen Steuerbehörden Zugang zu Bankdaten erhalten.  Im geltenden Recht werden die Strafbestimmungen und die Verfahren jedoch je nach Steuerart unterschiedlich festgelegt. Wenn ein Sachverhalt mehrere Steuerarten betrifft, löst er mehrere Verfahren aus und kann unterschiedlich beurteilt werden.

Anpassung von Verjährungsfristen
Zudem soll die Vernehmlassungsvorlage verschiedene Einzelpunkte berücksichtigen, namentlich die Anpassung der Verjährungsfristen im Verwaltungsstrafrecht sowie im Verrechnungssteuer-, Stempelabgaben- und Mehrwertsteuergesetz. Mit den Anpassungen soll die Ahndung von Steuerdelikten erleichtert werden. Entsprechende Anpassungen der Verjährungsfristen im Bundesgesetz für die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (STHG) an die Bestimmungen des Strafgesetzbuches sind bereits Gegenstand einer Botschaft, die der Bundesrat am 2. März 2012 verabschiedet hat.(bundesrat/mc/cs)

 

 

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