Deutsche Grenzgänger und die Krankenversicherung: Diese Möglichkeiten gibt es

Deutsche Grenzgänger und die Krankenversicherung: Diese Möglichkeiten gibt es

Frankfurt – Immer mehr Menschen aus dem Ausland kommen in die Schweiz, um hier zu arbeiten. Kein Wunder, denn es bieten sich dadurch einige Vorteile. Vor allem der Durchschnittslohn ist hierzulande deutlich höher als in Deutschland. Während der Durchschnittslohn in der Schweiz bei rund 6’100 Franken (5’500 Euro) liegt, verdienen die Deutschen für die gleiche Arbeit etwa 3’400 Euro pro Monat. Es kann sich also für deutsche Grenzgänger lohnen in der Schweiz zu arbeiten und ihren günstigen Wohnsitz in Deutschland beizubehalten. Allerdings gibt es dann bei der Krankenversicherung einige Dinge zu beachten.

Im Folgenden werden Möglichkeiten für die Versicherungen aufgezeigt.

Versicherungspflicht
Wer in der Schweiz arbeitet, der muss sich versichern lassen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Wohnort in der Schweiz liegt oder in Deutschland. Sobald in der Schweiz ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen wird, greift die obligatorische Pflicht gemäss des Krankenversicherungsgesetzes.

Allerdings haben die Arbeitskräfte, die von Deutschland in die Schweiz pendeln, etwas mehr Freiheit, wenn es um die Wahl der Versicherung geht. Es besteht nämlich ein sogenanntes Optionsrecht, bei dem sich die Grenzgängerinnen und Grenzgänger von der Pflicht zur Krankenversicherung befreien lassen können. Insgesamt ergeben sich dadurch drei verschiedene Versicherungsvarianten für Beschäftigte.

Drei mögliche Versicherungsvarianten für Grenzgänger
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind zwar grundsätzlich zu einer Krankenversicherung verpflichtet, wenn sie in der Schweiz arbeiten, allerdings können sie zwischen drei verschiedenen Varianten wählen. Sie können sich in der Schweiz pflichtversichern, sich in Deutschland privat versichern oder in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten. Bei der Wahl der einzelnen Möglichkeiten sollten einige Fragen im Vorfeld beantwortet werden:

  • Wie hoch ist das persönliche Einkommen und das Einkommen im Haushalt?
  • Wie sieht es mit dem Familienstand und der -Planung aus?
  • Wird die Familie mitversichert?
  • Steht demnächst möglicherweise ein Wohnortswechsel an?
  • Wie sieht es mit dem gesundheitlichen Zustand aus?
  • Welche Leistungen sollen erbracht werden und wie hoch ist der finanzielle Spielraum für die Krankenversicherung?
  • Wie sieht es mit dem Eintrittsalter in den Job, beziehungsweise die Krankenversicherung aus?

Anhand dieser Fragen lässt sich dann ein passender Krankenversicherungsschutz für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ableiten.

Befreiung von der Pflicht
Wer aus Deutschland in der Schweiz ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beginnt, wird zunächst von dem Kanton, in dem sich die Arbeitsstelle befindet, an die gesetzliche Pflichtversicherung weitergeleitet. Ohne Zutun ist man also automatisch in der Schweiz pflichtversichert. Ist das nicht gewünscht, muss ein sogenanntes Befreiungsgesuch gestellt werden.

Das wird schriftlich bei der entsprechenden Stelle im Kanton beantragt. Ausserdem muss dazu ein Nachweis erfolgen, dass eine Versicherung in Deutschland besteht. Wichtig dabei ist, dass die deutsche Versicherung den Versicherungsschutz in der Schweiz mit abdeckt. Das geht beispielsweise über eine europäische Versichertenkarte.

Ein Wechsel ist jedoch nicht uneingeschränkt möglich. Innerhalb von drei Monaten muss von dem Optionsrecht Gebrauch gemacht werden. Eine spätere Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei der Geburt des eigenen Kindes oder der Hochzeit. Sobald die Befreiung stattgefunden hat, ist ein Wechsel in die Schweizer Pflichtversicherung ausgeschlossen. 

Gesetzliche Krankenkasse in Deutschland
Wenn der oder die Grenzgängerin bereits vor der Beschäftigung in der Schweiz bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert war, kann diese Versicherung weiterhin beibehalten werden. In Deutschland ist man dann jedoch nur noch freiwillig gesetzlich versichert. Der zu entrichtende Beitrag orientiert sich dabei am geltenden Beitragssatz in Deutschland. Der liegt aktuell bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens.

Private Krankenversicherung in Deutschland

Neben einer Versicherung in einer der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist auch der Eintritt in eine private Krankenversicherung möglich. Hier können die Versicherten oft mehr Leistungen und besondere Behandlungsmethoden, wie etwa eine Chefarztbehandlung, erwarten. Allerdings hat das ihren Preis. Deshalb will ein Wechsel in die private Krankenversicherung wohl überlegt sein.

Es ist jedoch auch möglich den bisherigen Tarif einzufrieren und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzukehren, wenn man beispielsweise nur befristet in der Schweiz tätig ist. Dann kann sich eine sogenannte Anwartschaftsversicherung für deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger lohnen.

Bei der Wahl der privaten Krankenversicherung sollte ein Tarif ausgesucht werden, der mindestens den Leistungen der schweizerischen Pflichtversicherung entspricht. Ansonsten ist eine Befreiung ebenfalls nicht möglich.

Gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz
Wer nicht von der Befreiung der Versicherungspflicht Gebrauch macht, der wird über die gesetzliche Pflichtversicherung krankenversichert. Ist die Frist von drei Monaten verstrichen, lässt sich daran auch nichts mehr ändern, ausser wenn sich der Familienstand ändert oder ein Kind geboren wird. 

Ist die Grenzgängerin oder der Grenzgänger in der Schweiz versichert, müssen sie sich dennoch von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse betreuen lassen. Sie dient quasi als Aushilfskasse. Die Beiträge werden dennoch an die schweizerische Pflichtversicherung entrichtet.

Arztbesuch in Deutschland mit Pflichtversicherung in der Schweiz dennoch möglich
Mit Hilfe dieser Aushilfskasse ist es möglich sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zum Arzt zu gehen. Die Grenzgängerin oder der Grenzgänger erhält dazu sogar zwei verschiedene Versichertenkarten. Wer sich nur in Deutschland versichert, egal ob privat oder gesetzlich muss sich in der Schweiz mit der europäischen Versicherungskarte ausweisen.

Fazit
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten, ist die Wahl der Krankenversicherung gar nicht so leicht. Alle Möglichkeiten bieten ihre bestimmten Vor- und Nachteile. Zudem ist die Wahl der Versicherung von den persönlichen Gegebenheiten abhängig. (Cl/mc/hfu)


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