Experte: «Was mit den Banken passiert, ist weiterhin völlig unklar»

Experte: «Was mit den Banken passiert, ist weiterhin völlig unklar»

Professor Martin Janssen, ECOFIN-Gruppe (Bild: ECOFIN)

Bern – Banken- und Finanzexperten geben der Lex USA kaum Chancen, doch noch durchgewunken zu werden. Darin sind sich alle einig. Über die Auswirkungen einer möglichen Ablehnung durch das Parlament, darüber herrscht jedoch weitgehend Unklarheit. «Vorausgesetzt es bleibt dabei, und davon gehe ich aus, werden die Banken trotzdem versuchen Daten zu liefern – im jetzigen rechtlichen Rahmen und mit den entsprechenden Unsicherheiten», sagt Bankenexperte und Partner von Ernst & Young, Philippe Zimmermann.

So könnten die Institute die Bewilligung für die Aussetzung des Artikels 271 des Strafgesetzbuchs einholen. Konkret geht es um die Bewilligung, Handlungen für einen fremden Staat vorzunehmen, was im Strafgesetzbuch ohne Bewilligung verboten ist. Noch sei aber unklar, was mit diesem Artikel geliefert werden darf, hält Zimmermann fest. Die Banken hätten ein Überlebensinteresse. Bei der Lieferung von Mitarbeiterdaten etwa gehe es darum herauszufinden, was höher zu gewichten sei: Das öffentliche Interesse am Weiterbestehen einer Bank oder der Persönlichkeitsschutz. «Am Ende werden das wohl die Gerichte entscheiden», sagt Zimmermann.

Vieles unklar
«Was materiell mit den Banken passiert, ist weiterhin völlig unklar», sagt auch Finanzmarktexperte Martin Janssen. Mit dem Nein des Nationalrates zum umstrittenen «Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten» wisse man weder mehr noch weniger, was die Konsequenzen für die Banken seien. Aber, betont Janssen, mit der Ablehnung habe der Nationalrat die Schweiz nicht noch verletzlicher gemacht, indem er eine «staatspolitische Flanke» geöffnet hat. «Lieber zu den eigenen Werten stehen, als etwas aufgeben, ohne zu wissen, wofür.»

Hoffen auf neue Lösung
Er hoffe nun, dass eine neue Lösung auf den Tisch gelegt werde, etwa für eine begrenzte Zeit und für einen begrenzten Tatbestand amerikanisches Recht zu akzeptieren. Dabei sollen die Banken Bussen bezahlen, aber gleichzeitig auch ein ordentliches juristisches Verfahren mit Anklage, Verteidigung, Beweisen, Beweiswürdigung und Urteil erhalten, ohne dass die Bank vor einem Urteil unter geht. Die Schweiz – etwa über die Finma – müsste dafür sorgen, dass die Banken die entsprechenden Rückstellungen auf speziellen Konten tätigen. Damit könnten die Finanzinstitute nicht einfach ausgehölt werden. «Es muss ein Kniefall sein vor den Amerikanern, das ist ja ganz klar. Unsere Banken haben, falls die Amerikaner die Beweise liefern können, aus amerikanischer Sicht Unrecht getan und die Amerikaner beleidigt.»

Gespräch mit US-Regierung
Der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer sieht unter anderem Möglichkeiten auf der Verhandlungsebene zwischen der Schweiz und den USA. Der Bundesrat müsse wohl das Gespräch mit der US-Regierung suchen und in den USA nicht mehr über die Staatsanwaltschaft oder die Steuerverwaltung verhandeln, sagt er auf Anfrage.

Das Haupthindernis für eine Einigung im Steuerstreit zwischen den beiden Ländern hätten sich die Amerikaner jedoch selber gesetzt: Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens von 2009 sei im US-Senat bis heute nicht abgesegnet. «Es ist eine verkehrte Welt. Sie haben einer Änderung noch nicht zugestimmt, welche sogar Gruppenanfragen von Steuerhinterziehungen erlauben und damit vieles Lösen würde. Nun wollen sie auf illegalem Weg an Steuersünder herankommen.»

«Amerikaner halten an ihren Positionen fest»
«Lehnt das Parlament das Gesetz ab, werden Banken immer noch mit ausländischen Gerichten zusammenarbeiten müssen, insbesondere in den USA», sagt Walter Stoffel, Professor am Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht an der Universität Freiburg. Es sei nun an den Banken die Probleme anzupacken, die sie betreffen. Aber die Politik hat auf den Hilferuf reagiert und muss nun die möglichen Hindernisse für die Durchführung des Verfahrens aus dem Weg räumen, sagt er weiter. Für den Experten ist klar, dass die USA an ihren Positionen festhalten werde und ihr Recht verteidigen – ungeachtet des Entscheids des Schweizer Parlaments. (awp/mc/ps)

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