Kommission legt «Kompromisslösung» für UBS-Regulierung vor
Bern – Systemrelevante Banken sollen Auslandsbeteiligungen nicht zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Die zuständige Ständeratskommission will die Eigenkapitalregeln für systemrelevante Banken verschärfen, aber auf andere Weise als der Bundesrat.
Der Bundesrat schlägt in der Revision des Bankengesetzes vor, dass systemrelevante Banken Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Bisher liegt die Anforderung bei rund 60 Prozent.
50 Prozent AT1-Anleihen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will diese Stärkung des Too-big-to-fail-Dispositivs anders lösen. Sie beantragt eine Unterlegung der Auslandbeteiligungen zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital, wie Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW) am Montag in Bern vor den Medien sagte.
Für die anderen 50 Prozent sollen die Banken auf AT1-Anleihen (Additional Tier 1) zurückgreifen dürfen. Diese sollen allerdings umgestaltet werden, so dass sie früher greifen als beim Zusammenbruch der CS im März 2023, wie Ettlin ausführte.
Ettlin sprach von einer Kompromisslösung, die den Finanzplatz sicherer mache. Die Grossbank UBS hatte sich heftig gewehrt gegen den Vorschlag des Bundesrates für eine Eigenkapitalunterlegung der Auslandbeteiligungen zu 100 Prozent.
«Kein Geschenk für die UBS»
Ein Geschenk an die UBS sei der von der Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedete Vorschlag nicht, betonte Ettlin. Denn die Beschaffung der AT1-Anleihen koste Geld. Es sei aber nicht klar, wie viel diese Anleihen die UBS kosten würden. (awp/mc/pg)