Liechtenstein: Landgericht, Landespolizei, und Bankenverband schaffen Standards für die elektronische Übermittlung von Bankdaten

Liechtenstein: Landgericht, Landespolizei, und Bankenverband schaffen Standards für die elektronische Übermittlung von Bankdaten
Simon Tribelhorn, Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes (Bild: LBV)

Vaduz – Das Fürstliche Landgericht, die Liechtensteinische Landespolizei und der Liechtensteinische Bankenverband, stellvertretend für alle liechtensteinischen Banken, haben ein gemeinsames Memorandum of Understanding (MoU) zur standardisierten elektronischen Übermittlung von Bankunterlagen und Transaktionsdaten unterzeichnet.

Das MoU schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Herausgabe und Beschlagnahme elektronischer Bankunterlagen. Im Zentrum stehen die sichere elektronische Datenübermittlung sowie die Bereitstellung von Konto- und Depottransaktionsdaten in einer strukturierten und elektronisch weiter verarbeitbaren Form. Damit sollen Abläufe vereinheitlicht und die Analyse von Transaktionsdaten effizienter gestaltet werden.

„Mit dem MoU schaffen wir klare und praxistaugliche Standards für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Banken. Strukturierte Daten und klar definierte Prozesse ermöglichen es, umfangreiche Finanzinformationen effizienter auszuwerten und Ermittlungen zielgerichtet zu unterstützen“, erklärt Andreas Schädler, Stellv. Polizeichef und Chef Kriminalpolizei.

Für den Bankenverband und seine Mitgliedsbanken ist das gemeinsam erarbeitete MoU ein wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit und den gemeinsamen Bestrebungen zur Verbrechensbekämpfung: „Die Banken leisten damit einen weiteren konkreten Beitrag zu einer wirksamen Verbrechensbekämpfung. Einheitliche Standards schaffen Rechtssicherheit, reduzieren Schnittstellen und erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Banken, Polizei und Justiz. Das MoU ist zugleich Ausdruck der guten und konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten“, so Simon Tribelhorn, Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes.

Das MoU umfasst neben den technischen und strukturellen Anforderungen auch Vorgaben zum Ablauf der Datenübermittlung, zu den Zuständigkeiten sowie zu Kosten- und Anpassungsfragen. Es ist mit der Unterzeichnung in Kraft getreten und wird ab dem 1. Januar 2027 angewendet. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, durch klare Prozesse, sichere Übermittlungswege und einheitliche Datenstandards die Zusammenarbeit weiter zu stärken und die Effizienz bei der Bekämpfung von Finanz- und Wirtschaftskriminalität weiter zu erhöhen. (Liechtensteinischer Bankenverband/mc/hfu)


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert