OECD konkretisiert Eckwerte zur Konzernbesteuerung

OECD konkretisiert Eckwerte zur Konzernbesteuerung
OECD-Generalsekretär Mathias Cormann. (© OECD)

Bern – Die künftige Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen konkretisiert sich. Unilaterale Digitalsteuern sollen verbindlich abgeschafft werden. Die Einführung der Besteuerungsregeln mit einem Steuersatz von 15 Prozent soll gestaffelt erfolgen.

Das Inclusive Framework der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich laut einer Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) vom Freitagabend auf diese Konkretisierungen verständigt. Zu den 140 Mitgliedern gehört auch die Schweiz.

«Moderate Lösung»
So werden die neuen Besteuerungsrechte für Marktländer laut EFD moderat ausfallen. Bei der globalen Mindestbesteuerung soll ein Satz von 15 Prozent gelten. Bisher lautete die Formulierung «mindestens 15 Prozent». Ausserdem sollen grosse Schwellenländer mehr Steuern von den grössten und profitabelsten Unternehmen der Welt erhalten.

Überdies ist eine gestaffelte Einführung der Mindestbesteuerungsregeln vorgesehen. Diese Massnahme nützt Ländern wie der Schweiz mit einem vergleichsweise langen Gesetzgebungsprozess.

Am Ministertreffen der OECD vom Dienstag und Mittwoch dieser Woche in Paris hatte Finanzminister Ueli Maurer bei der Frage der Besteuerung digitaler Unternehmen auf die Beachtung kleiner und wirtschaftsstarker Länder bestanden. Und er wiederholte, dass eine multilaterale Lösung kleine Staaten berücksichtigen müsse.

EFD will Fragen klären
In den nächsten Monaten werden gemäss EFD die für die Schweiz noch offenen wichtigen Fragen geklärt. Insbesondere respektiere der Zeitplan die nationalen Gesetzgebungsprozesse noch zu wenig. Die neuen Regeln könnten in der Schweiz unmöglich schon auf das Jahr 2023 eingeführt werden. (awp/mc/ps)

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