UBS legt ebenfalls Beschwerde gegen AT1-Entscheid ein
Zürich – Die UBS will ebenfalls Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse einlegen. Sie schliesst sich damit der Finanzmarktaufsicht Finma an, die Mitte Oktober den Weiterzug des Gerichtsentscheids ans Bundesgericht angekündigt hatte. Einen Bedarf für Rückstellungen in dieser Angelegenheit sieht sie nicht.
Mit ihrer Beschwerde wolle die UBS sicherstellen, dass ihre Sichtweise auf die relevanten Fakten im Zusammenhang mit der CS-Übernahme vom Gericht berücksichtigt werde, teilte die UBS am Mittwoch anlässlich der Ergebnisvorlage zum dritten Quartal mit. Zudem müsse die Glaubwürdigkeit der AT1-Instrumente angesichts von deren Schlüsselrolle bei der Sanierung und Abwicklung von Banken gewahrt bleiben.
Teil des Rettungspakets
Die Abschreibung der AT1-Instrumente der CS sei ein zentraler Bestandteil des Rettungspakets gewesen, betont die UBS. Die Grossbank zeigt sich überzeugt, dass die Abschreibung sowohl den Vertragsbedingungen der AT1-Instrumente als auch dem geltenden Recht entsprochen hat und dass die Verfügung der Finma rechtmässig war.
Auch der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) sei zum Schluss gekommen, das die CS ohne das Rettungspaket zahlungsunfähig gewesen wäre. Sie hätte ihren Geschäftsbetrieb am Montag, den 20. März 2023, auch gemäss den Erkenntnissen der PUK nicht fortsetzen können, so die UBS.
Keine Rückstellungen
Die Grossbank betont in einem separaten Dokument zum AT1-Urteil des Weiteren, dass es ihrer Ansicht nach keine Haftung in dieser Angelegenheit geben dürfte. Entsprechend sehe sie auch keine Notwendigkeit für die Bildung einer Rückstellung. Darüber was geschehen würde, sollte das Bundesgericht den AT1-Entscheid der Vorinstanz bestätigen, wolle sie nicht spekulieren, schreibt die UBS weiter.
Der Entscheid des BVGer habe zudem auch keine «Abhilfemassnahmen» vorgesehen, betont die UBS. Das St. Galler Gericht hatte die Frage nach möglichen Entschädigungen für die AT1-Anteilseigner respektive die Wiederherstellung der Schulden offen gelassen, bis das Bundesgericht im Berufungsverfahren einen Entscheid gefällt hat.
Zu einem definitiven Entscheid dürfte noch einige Zeit verstreichen, schreibt auch die UBS nun. So dauere das Berufungsverfahren normalerweise rund ein Jahr. «Alle weiteren Verfahren können mehrere Jahre in Anspruch nehmen».
Frage von «Viability Event»
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte Mitte Oktober in einem Teilentscheid die Finma-Verfügung vom 19. März 2023 aufgehoben, wonach die sogenannten AT1-Anleihen der angeschlagenen CS im Wert von gut 16 Milliarden Franken auf null abgeschrieben werden mussten. Insgesamt hatten etwa 3000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren vor BVGer gegen den Finma-Entscheid geklagt.
Bei den sogenannten AT-1-Anleihen (Additional Tier1) handelt es sich um hoch verzinstes Kapital, das bei einer schweren Schieflage der Bank auf null abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden kann. Das BVGer kam in seinem Urteil zum Schluss, dass im Fall der CS kein sogenannter vertraglicher «Viability Event» eingetreten war – also kein Ereignis, das eine Abschreibung gerechtfertigt hätte. Die Credit Suisse sei zum Zeitpunkt der Abschreibung ausreichend kapitalisiert gewesen und habe die regulatorischen Anforderungen erfüllt. (awp/mc/pg)