UBS droht in den USA wegen Wegelin neues Ungemach

UBS droht in den USA wegen Wegelin neues Ungemach
UBS-Sitz New York.

New York – Die UBS kommt erneut unter Druck: Ein New Yorker Gericht hat der US-Steuerbehörde IRS erlaubt, Wegelin-Kundendaten, die zuvor über die UBS flossen, einzusehen. Durch die Anordnung des Gerichts seien keine UBS-Kunden und damit keine UBS-Kundendaten betroffen, schreibt die Grossbank am Dienstagmorgen in einer Stellungnahme. Ausserdem legt sie Wert darauf, dass «keine Daten aus der Schweiz betroffen» sind.

Das US-Gericht verlange Auskünfte über Transaktionen, «welche die Bank Wegelin über ihre öffentlich bekannte Korrespondenzbankbeziehung bei UBS in den USA ausführte». Damit darf die IRS von der UBS Informationen über alle Kunden fordern, deren Gelder zur geständigen Bank Wegelin flossen.

Vorladung an Unbekannt
Das Bezirksgerichts Manhattan erliess am Montag eine Vorladung an Unbekannt zur Einforderung von Kontendaten (John Doe Summons). Anfang Januar bekannte sich die älteste Schweizer Bank, die wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ins Visier der US-Behörden geraten war, vor Gericht schuldig und willigte in eine Millionenbusse ein. Im Gegenzug stellen die US-Justiz- und Steuerbehörden die Strafverfolgung gegen Wegelin ein.

Da Wegelin in den USA keine eigenen Filialen führte, tätigte die Bank ihre Geschäfte mit den US-Kunden über ein Korrespondenz-Konto bei der UBS in den USA.

Zwei weitere Schweizer Banken
Laut dem Gericht haben die Bank Wegelin und mindestens zwei weitere Schweizer Banken, die ungenannt bleiben, das Wegelin-Korrespondenz-Konto bei der UBS benutzt, um insgeheim Gelder von US-Steuerzahlern zu waschen.

Die IRS habe guten Grund zu glauben, dass die Guthaben auf eine Art und Weise überwiesen wurden, mit der das Risiko, von den US-Behörden entdeckt zu werden, minimiert worden sei, heisst es seitens des Gerichts. So sei den Kontoinhabern ermöglicht worden, Steuerzahlungen weiter zu vermeiden. Mit einem John Doe Summons zwang die US-Justiz die UBS zu Beginn des Steuerstreites zwischen der Schweiz und den USA 2009 zur Herausgabe von 4’450 Kunden-Datenstämmen.

Experte: Richterspruch nicht schlimm
Für die UBS ist die richterliche Vorladung, wonach sie Daten des Korrespondenzkontos der ehemaligen Bank Wegelin herausrücken muss, nicht schlimm. Es enthalte keine Angaben zu Kunden der UBS, erklärte der Schweizer Finanzprofessor Alfred Mettler, der an der Georgia State University in Atlanta lehrt, am Dienstag in einem Interview auf Radio SRF 4 News.

Bei einem Korrespondenzkonto handle es ja um eine Art Durchlaufkonto, über das Zahlungen amerikanischer Wegelin-Kunden gelaufen sind, sagte Mettler. Dass die Steuerbehörde IRS nach dem Wegelin-Schuldeingeständnis diese Spur aufgenommen habe, überrasche ihn daher nicht. Die IRS komme so an einzelne Elemente der Kundenbeziehungen von US-Amerikanern zur Bank Wegelin heran, ohne ein Amtshilfeverfahren einleiten zu müssen.

Kooperation unvermeidlich
Dass die UBS nun mit den US-amerikanischen Behörden kooperiere, sei – solange es sich nur um Daten der amerikanischen UBS-Niederlassung handle – nicht nur unproblematisch, sondern sogar unvermeidbar. «Die UBS untersteht in den USA amerikanischem Recht und das jetzt vom Richter abgesegnete Verfahren ist natürlich gesetzeskonform», so Mettler im Radiointerview.

Würde die UBS allerdings nicht kooperieren, dann würde laut Mettler die Frage einer Anklage gegen die amerikanische UBS-Niederlassung im Raume stehen. «Die Konsequenzen wären ziemlich dieselben, wie man sie vor vier Jahren diskutiert hat.» (awp/mc/pg)

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