UEFA ermittelt gegen Juventus wegen Finanz-Verstössen

UEFA ermittelt gegen Juventus wegen Finanz-Verstössen
(Photo by Maria Bobrova on Unsplash)

Turin – Die Europäische Fussball-Union UEFA hat ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Italiens Rekordmeister Juventus Turin eingeleitet. Grund seien mögliche Verstösse gegen die Bestimmungen zur Clublizenzierung und zum Financial-Fair-Play, teilte die UEFA am Donnerstag mit. Die Untersuchungen finden durch die Erste Kammer des Club Financial Control Body (CFCB) der UEFA.

Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Turin und der italienischen Börsenaufsichtsbehörde gegen den Club. Am Montagabend war der Juventus-Vorstand mit Präsident Andrea Agnelli an der Spitze zurückgetreten und hatte mit dem Schritt auf die finanzielle Schieflage des Vereins und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen möglicher Bilanzfälschung reagiert. Im September hatte Juve für die vorige Saison einen Rekordverlust von 254,4 Millionen Euro vermeldet.

16 Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft Turin führt 16 Beschuldigte auf – darunter Agnelli, dessen Vizepräsidenten Pavel Nedved und Geschäftsführer Maurizio Arrivabene – und wirft ihnen Bilanzfälschung und Aktienmanipulation vor. In der Causa geht es um fingierte Spielerbewertungen. Dem Rekordmeister wird vorgeworfen, einigen seiner Profis bewusst falsche Marktwerte zugeschrieben zu haben – allein 2018, 2019 und 2020 soll die Bilanz so um 115 Millionen Euro geschönt worden sein.

Der italienische Fussball-Verband hatte Juve und anderen Vereinen von diesen Vorwürfen freigesprochen – durch neue Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren möglicherweise wieder aufgenommen.

Die UEFA-Untersuchungen würden sich auf diese mutmasslichen Verstösse konzentrieren. Am 23. August hatte die CFCB nach eigenen Angaben eine Vergleichsvereinbarung mit Juventus getroffen. Diese Vergleichsvereinbarung sei auf Grundlage der zuvor vom Verein vorgelegten Finanzinformationen für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 geschlossen worden.

Sollten sich im Zuge der UEFA-Ermittlungen neue Erkenntnisse ergeben, die der Ersten Kammer zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses nicht vorlagen, könnten rechtliche Schritte und Disziplinarmassnahmen erfolgen, hiess es in der UEFA-Mitteilung. (awp/mc/pg)

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