Skribble: Nicht jede elektronische Signatur ist rechtsgültig

Skribble: Nicht jede elektronische Signatur ist rechtsgültig
(Foto: Skribble)

Zürich – Während die Digitalisierung in immer mehr Prozesse des alltäglichen Geschäfts- und Privatlebens Einzug hält, gibt es einen Bereich, wo nach wie vor alles beim Alten ist: die handschriftliche Unterschrift. Trotz vorhandener Lösungen werden die meisten Verträge weiterhin ausgedruckt, von Hand unterzeichnet und auf dem Postweg hin- und hergeschickt. Das ist nicht nur ineffizient, sondern auch zeit- und kostenintensiv. Es ist gibt keine Zahlen, welche diesen Umweg über Drucker und Papier beziffern – dass sie sehr hoch sind ist allerdings unbestritten. Auch der verursachte Papierkonsum ist nicht zu vernachlässigen – das papierlose Büro bleibt weiterhin eine Vision.

Sicheres und einfaches elektronisches Signieren möglich
Lösungen für digitale Signaturen gibt es zwar schon lange – doch nicht alle davon sind rechtsgültig. Die Gesetzgebung (ZertES in der Schweiz, eIDAS in der EU) unterscheidet zwischen drei verschiedenen Standards:

  • die (einfache) elektronische Signatur
  • die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
  • die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Für die (einfache) elektronische Signatur gibt das Gesetz keine spezifischen Anforderungen vor. Ein Beispiel hierfür ist ein Fingerwisch auf einem Touch-Display beim Empfang eines Pakets – so eine Signatur bietet wenig Beweiskraft im Streitfall und ist daher für heikle Verträge nicht zu empfehlen.

Anders ist die Situation bei der FES und der QES, wo das Gesetz einen Rahmen vorgibt. In der Schweiz ist die seit 2010 verfügbare SuisseID das bekannteste Produkt rechtsgültiger Lösungen auf QES-Stufe; allerdings hat SwissSign jüngst angekündigt, den Verkauf der etwas in die Jahre gekommenen Lösung per 31.12.2019 einzustellen. Eine zeitgemässe Alternative ist bereits am Start: Das Schweizer Tech Start-up Skribble ist seit März diesen Jahres mit einer innovativen Cloud-Lösung auf dem Markt, die einfach von jedem Gerät und Browser aus genutzt werden kann und genauso rechtsgültig ist. Sowohl die QES als auch die FES basieren bei Skribble auf einem elektronischen Zertifikat der Swisscom und verfügen über eine hohe Beweiskraft.

Die Vertragsart definiert den E-Signatur-Standard
QES und FES sind immer dann die Signaturen der Wahl, wenn es um wichtige Verträge geht: Je nach Art des Vertrags unterschreibst du mit hoher (FES) oder sehr hoher Beweiskraft (QES). Bist du im Zweifel, bietet sich die QES an – nur sie ist der handschriftlichen Unterschrift vor Gesetz zu 100% gleichgestellt. Die QES ist immer dann zu verwenden, wenn das Gesetz die Schriftlichkeit verlangt oder die interne Compliance dies erfordert. Typische QES-Beispiele sind Kündigungen und gewisse Arbeits- oder Darlehensverträge. Die QES erfordert eine vorgängige persönliche Face-to-Face Identifikation mit ID oder Pass – eine Firma und ihre Geschäftspartner können also erst mit QES signieren, nachdem alle Parteien identifiziert wurden. Um diesen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, wird Skribble geprüfte elektronische Identitäten (E-IDs) an die E-Signatur-Plattform anbinden. Jeder, der über eine E-ID verfügt, kann in Zukunft direkt mit QES signieren. Die Schweiz arbeitet intensiv daran, einen Standard für eine E-ID landesweit zu etablieren.

Es gibt allerdings viele Vertragsformen wie Miet-, Hypothekar- oder Kaufverträge, für die das Gesetz keine Form vorgibt. Hier kommt die FES ins Spiel – sie ist für Verträge ohne Formvorschrift aus rechtlicher Sicht völlig ausreichend. Und im Gegensatz zur QES setzt sie keine persönliche Identifikation voraus und ist daher sofort einsatzbereit. Die FES von Skribble basiert auf einer Schweizer Mobiltelefonnummer. Jede in der Schweiz verkaufte SIM-Karte muss von Gesetzes wegen mit einer ID oder Pass beim Telcom-Anbieter registriert werden, bevor sie aktiviert wird. Aus einem Dokument, das mit der FES von Skribble signiert wurde, kann folglich mit grosser Wahrscheinlichkeit auf die Identität des Signierenden geschlossen werden.

Beim Entscheid, welcher E-Signatur-Standard für welchen Vertrag verwendet wird, sind daher die rechtlichen Anforderungen zu prüfen sowie praktische Überlegungen und Risiko gegeneinander abzuwägen. (Skribble/mc/ps)

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