USR III: Klientenpolitik und Hybris gefährden die wichtige Reform

USR III: Klientenpolitik und Hybris gefährden die wichtige Reform
(Bild: © Schlierner - Fotolia.com)

Im Kern ist sie unbestritten, die Unternehmenssteuer-Reform III. Durch einseitige Macht- und Klientenpolitik und wenig konkrete Aussagen zu den genauen Folgen gefährdet die bürgerliche Mehrheit fast mutwillig die Zustimmung an der Urne.

Kommentar von Helmuth Fuchs

Zuerst zu den unbestrittenen Grundlagen: Die Schweiz braucht eine Reform bei der Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften, da die aktuelle Begünstigung von der EU und der OECD nicht mehr akzeptiert wird. Damit diese Gesellschaften, die mit rund 5 Milliarden Franken knapp die Hälfte aller Gewinnsteuern auf Bundeseben bezahlen und rund 150’000 Arbeitsplätze anbieten, die Schweiz nicht fluchtartig verlassen, muss die steuerliche Mehrbelastung kompensiert werden. Der Bundesrat schlägt dazu ein Massnahmenpaket vor, welches Forschung und Entwicklung und Innovation steuerlich bevorzugen soll. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen auf Kantonsebene sollen vom Bunde teilweise kompensiert werden.

Trojanische Klientenpolitik mit fiktiven Steuern und Investitionen
Bis dahin waren sich eigentlich alle einig. In der Debatte zur konkreten Ausgestaltung liess sich die bürgerliche Mehrheit aber scheinbar dazu verleiten, ihre Machtposition auszuspielen, alle Bedenken und Vorschläge der Grünen und Linken zu ignorieren und ihrer Grossunternehmen-Klientel ein möglichst umfassendes Steuergeschenk zu machen.

Das Resultat sind abstruse Steuergeschenke, wie die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf Bundesebene (bei der Firmen auf hohem Eigenkapital einen zuvor nie bezahlten, fiktiven Zins abziehen dürfen), oder auf Kantonsebene ein Steuerabzug von maximal 150 Prozent der effektiv in der Schweiz entstandenen Forschung- und Entwicklungskosten (also ein Abzug von nie getätigten Investitionen).

Cui bono, wem die Rechnung?
Direkt werden von diesen Steuererleichterungen nur wenige Grossunternehmen profitieren. Damit die Unterstützung der Kantone und der KMU gesichert ist, erhöht der Bund den Anteil der Kantonen an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer um rund 1.1 Milliarden, die KMU wiederum sollen von den kantonalen Gewinnsteuersenkungen profitieren.

Die Kosten für die Steuergeschenke fallen vor allem bei Gemeinden und Städten an und hier ist in den meisten Fällen noch völlig unklar, wie hoch die Ausfälle sein und wie diese kompensiert werden. Aus Erfahrung darf man aber annehmen, dass die Behörden nicht zuerst bei sich selbst sparen werden durch mehr Effizienz und weniger Personal, sondern zuerst die nicht sie selbst betreffenden Ausgaben (Bildung, Soziales, Infrastruktur…) senken und wo möglich die Steuern erhöhen werden (was die bürgerlichen Parteien, welche die Ausfälle über die zu grosszügig gefassten Steuergeschenke verursachten, vehement bekämpfen werden). Die Kosten dieser Reform werden vorwiegend der Mittelstand über höhere Steuern und Abgaben oder weniger Leistungen der Kommune begleichen (im schlimmsten Fall höhere Steuern und weniger Leistungen).

Alternativlosigkeit im ruinösen Steuerwettbewerb?
Vollends versagt haben die Befürworter bei der faktenbasierten Entkräftung der Argumente der Gegner. Kaum belastbares Zahlenmaterial, dafür viel Emotionen (als würden sofort ALLE Holdings aus der Schweiz wegziehen und ALLE Arbeitsplätze verloren gehen) und die Position, dass die vorliegende Reform alternativlos sei und man auch keine Zeit mehr habe, um eine verbesserte Reform auszuarbeiten.

Dieselben Kreise, die den Bauern zu Recht verordnen, mit Premium-Produkten den Markt zu erobern und sich von Direktzahlungen unabhängiger zu machen, sehen offenbar im internationalen  Wettbewerb um innovative Firmen das alleinige Heil in einem ruinösen Steuerwettbewerb. Wo bleiben hier die Argumente von Sicherheit, Infrastruktur, Lebensqualität, Ausbildungsniveau, Mehrsprachigkeit und Zukunftsperspektiven?

Gerade die völlig falschen Annahmen zur Auswirkung der USR II hätten bei den Befürwortern eigentlich zu mehr Anstrengungen führen müssen, die USR III sorgfältiger und weniger überladen auszugestalten. Die Alternativlosigkeit hat Kanzlerin Merkel schon ungewollt entkräftet und Zeit für bessere Lösungen, so sie denn vorhanden sind, gibt es immer. So machen es die Befürworter den Bürgern unnötig schwer, einer an sich wichtigen und im Kern richtigen Reform zuzustimmen.

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