Aeroflot-Prozess: Berner Anwalt zu Freiheitsstrafe und Geldbusse verurteilt

Verurteilt wurde er wegen Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, nicht aber wegen Geldwäscherei und Veruntreuung. Nebst der bedingt erlassenen Freiheitsstrafe wurde ihm noch eine unbedingte Geldbusse von 90 Tagessätzen à 1’000 CHF aufgebrummt. Dazu muss der Verurteilte die Gerichts- und Verfahrenskosten in der Höhe von über 300’000 CHF übernehmen.


Argumentation der Bundesanwaltschaft gestützt
Inhaltlich stützte das Gericht weitgehend die Argumentation der Bundesanwaltschaft, die für den Anwalt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Busse von 500’000 CHF gefordert hatte.


Anwalt war der Spiritus rector
Laut Anklage war der Anwalt der Spiritus rector hinter dem Betrugskomplott. Als Berater des russischen Milliardärs Boris Beresowski baute er in der Schweiz ein Firmenkonstrukt auf, das den Zweck hatte, die Aeroflot zu schädigen.


Deliktsumme bei über 50 Mio CHF
Das Bundesstrafgericht bezifferte die Deliktsumme zum Nachteil der Aeroflot auf über 50 Mio CHF. Die Fluggesellschaft hat nun die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadenersatz zu fordern. (awp/mc/gh)

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