Arbonia Forster will 6,7 Mio CHF vom früheren Verwaltungsrat

Vor dem Arboner Bezirksgericht hat am Freitag der Prozess der AFG gegen die ehemalige Konzernleitung samt Verwaltungsrat begonnen. Der AFG-Anwalt wiederholte dabei die bereits im Prozess-Vorfeld bekannt gewordenen Anschuldigungen.

Streit um Vollmacht
Der damalige Geschäftsführer Paul Gattiker und der damalige Finanzchef Theo Bubendorff – beide auch im Verwaltungsrat – hätten 2002 und 2003 ihre Kompetenzen überschritten, als sie überschüssige Liquidität der AFG in Währungsgeschäften anlegten. Die dadurch erlittenen Verluste in Höhe von 6,7 Mio CHF müssten sie zurück erstatten. Da der Verwaltungsrat dieses Vorgehen nicht verhindert habe, obwohl er davon wusste, müsse er mit zur Verantwortung gezogen werden. Die Bankvollmacht, die Finanzchef Theo Bubendorff von Firmengründer und -eigner Jakob Züllig hatte, habe solche Geschäfte nicht abgedeckt.

Sinkender Dollarkurs
Entstanden sind die Verluste dadurch, dass kurzfristig angelegte Euro zum Fälligkeitsdatum vertragsgemäss in Dollar vergütet wurden. Da in der Zwischenzeit der Dollarkurs gesunken war, resultierte ein Verlust. Die AFG hoffte auf einen steigenden Dollarkurs und liess die Gelder stehen, wodurch sich der Verlust vergrösserte.


Anwalt beantragte Klageabweisung
Bubendorffs Anwalt beantragte am Freitag, die Klage abzuweisen. In die gleiche Kerbe hieb auch der Anwalt der Erben des verstorbenen VR-Mitglieds Manfred Timmermann. Beide sagten, ihre Mandanten hätten ihre Kompetenzen nicht überschritten und sich nichts zu Schulden kommen lassen.


Gegenargumente des Anwaltes
Die Anlage überschüssiger Liquidität gehöre zu den Kernaufgaben eines Finanzchefs, erklärte Bubendorffs Anwalt. Bei der AFG habe die gewählte Anlageform Tradition gehabt, weshalb Züllig auch nie interveniert habe. Die negative Währungsentwicklung habe Bubendorff nicht voraussehen können. Die Bankvollmacht habe zudem das Handeln des Finanzchefs gedeckt und der Verwaltungsrat sei informiert gewesen, habe aber darin keinen Verstoss gegen die Statuten gesehen.


Geschäftsbetrieb nie beeinträchtigt
Zudem hätten die Verluste den Geschäftsbetrieb des Bauausrüsters nie beeinträchtigt. Der Anwalt erklärte, dem neuen AFG-Mehrheitsaktionär Edgar Oehler sei der strittige Verlust einfach «zupass gekommen, um mit der alten Garde abzurechnen». (awp/mc/ab)

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