Früherer ZKB-CEO Hans Vögeli verdiente privat mit Sulzer-Optionen

Mit seinem Abgang kam er der Rücktrittsverfügung der EBK zuvor. Der Privatdeal des ehemaligen Bankchefs mit den Sulzer-Optionen flog durch eine Untersuchung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) auf, wie ZKB-Sprecher Urs Ackermann am Freitag auf Anfrage zu Vorabdrucken der Zeitschrift «Bilanz» und der «SonntagsZeitung» sagte.


Untersuchung wieder eingestellt
«Weil Herr Vögeli zurückgetreten ist, haben wir die Untersuchung wieder eingestellt», sagte der stellvertretende Leiter der EBK-Abteilung Börsen und Märkte, Marcel Aellen. Zu Details könne er nichts sagen.


Privat auf steigende Sulzer-Aktien gesetzt
Laut «Bilanz» hat Vögeli privat auf steigende Sulzer-Aktien gesetzt, während er seiner Bank vorgeschrieben hat, die Finger von Sulzer zu lassen. Vögeli soll gemäss den Medienberichten mit seinem Deal mehr als 50’000 oder 100’000 CHF Gewinn gemacht haben.


Beim Aufbau einer Beteiligung an Sulzer mitgewirkt
Die ZKB war in die Kritik geraten, weil sie dem russischen Oligarchen Viktor Vekselberg und den österreichischen Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf Schützenhilfe beim Aufbau einer Beteiligung an Sulzer geleistet hatte – obwohl sie die Hausbank des Winterthurer Industriekonzerns war. Sulzer reagierte empört.


Im Visier der Aufsichtsbehörde
Zudem geriet die Staatsbank ins Visier der Aufsichtsbehörde. Erstmals liess die EBK drei Banken (ZKB, Neue Zürcher Bank und Filiale der Deutschen Bank) wegen allfälliger Verletzung der Meldepflichten durchsuchen. Die Untersuchung dürfte noch einige Wochen dauern, sagte Aellen.


Mehrere Köpfe mussten rollen
Als Folge der Affäre rollten bei der ZKB mehrere Köpfe. Anfang Mai räumte Vögeli seinen Sessel mit der Begründung, die Verantwortung für die Verfehlungen seiner Handelsabteilung zu übernehmen. Eigene Privatgeschäfte erwähnte er damals mit keinem Wort.


Der roten Karte der EBK zuvorgekommen
Mit seinem Rücktritt kam er der roten Karte der EBK zuvor. Der Entzug der Gewähr für die einwandfreie Geschäftsführung sei Gegenstand der Untersuchung gewesen, sagte Aellen: «Ob wir sie entzogen hätten, kann man jetzt offen lassen.» Der Verstoss Vögelis gegen seine eigene Weisung sei störend, sagte Aellen: «Das ist nicht strafbar, aber es wirft ein zweifelhaftes Licht auf einen Bankchef.» Es gehe um die Glaubwürdigkeit eines CEO.


Vögeli die Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung entzogen
Ob die Glaubwürdigkeit Vögelis für die EBK noch gegeben gewesen wäre, habe die Behörde schliesslich wegen des Rücktritts nicht beurteilt, sagte Aellen. Aber die EBK habe sich diese Frage intensiv gestellt. ZKB-Sprecher Ackermann sagt es klarer: Die EBK hätte Vögeli die Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung entzogen.


Vögeli für die ZKB enttäuschend
Das Verhalten Vögelis sei für die ZKB sehr enttäuschend. Aber die Bank werde ihren Ex-Chef nicht vor Gericht zerren, um Schadensersatz zu fordern, sagte Ackermann.


Verlorenes Vertrauen zurückgewinnen
Die ZKB müsse jetzt für sich schauen und das verlorene Vertrauen zurückgewinnen. Eine interne Arbeitsgruppe solle die Sulzer-Affäre aufarbeiten. Neue Leitplanken wurden fürs Derivategeschäft gesetzt, um auf kritische Positionen schneller aufmerksam zu werden. Um weitere Rufschäden zu vermeiden, zieht sich die ZKB auch aus der Finanzierung des umstrittenen Ilisu-Staudamms in der Türkei zurück.


Bestimmungen über Eigengeschäfte der Angestellten verschärfen
Ob die Risikokontrolle der ZKB jetzt endlich zeitgemäss sei, sei ebenfalls Gegenstand der EBK-Untersuchung. «Das können wir noch nicht definitiv beurteilen», sagte Aellen. Die ZKB wäre aber gut beraten, wenn sie – wie angekündigt – die Bestimmungen über Eigengeschäfte ihrer Angestellten verschärfen würde.


Die letzte Leiche im ZKB-Keller?
Dass Vögeli seine Privatdeals über die Bank Vontobel abwickelte, wäre bei anderen Banken ein Kündigungsgrund. Dort ist es Angestellten verboten, Depots bei Drittbanken zu besitzen. Auf die Frage, ob der Fall Vögeli die letzte Leiche im Keller der Zürcher Staatsbank sei, sagte Aellen: «Unserem Kenntnisstand von heute nach, ja.» (awp/mc/ab)

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