Junge SVP lanciert Volksinitiative zum Schutz des Bankgeheimnisses

Nach Meinung der Jungen SVP Schweiz (JSVP) ist eine Verfassungsänderung das beste Mittel, um das Bankgeheimnis und insbesondere die Privatsphäre einzelner Bürger ausreichend zu schützen.


JSVP setzt auch auf Youtube und Facebook
Wie Erich Hess, Präsident der JSVP, vor den Medien in Bern sagte, wurden 160’000 Unterschriftenbögen gedruckt, die in der Deutschschweiz und in der Romandie verteilt werden sollen. Ausserdem will die Jungpartei auf Internetplattformen wie Youtube oder Facebook setzen.


Kein automatischer und willkürlicher Austausch von Steuerdaten
Mit der Aufnahme des Bankkundengeheimnisses in die Bundesverfassung könne ein automatischer und willkürlicher Austausch von Steuerdaten verhindert werden, sagte Hess weiter. «Wir wollen keine gläsernen Bürger», sagte Patrick Freudiger, Vizepräsident der JSVP. Insbesondere im Bankbereich sei Diskretion wichtig. Werde die Volksinitiative angenommen, habe der Bundesrat allfällig widersprechende Staatsverträge aufzukünden, ergänzte Freudiger.


Lega sammelt seit Frühling Unterschriften
Im Tessin hat die Lega bereits im Frühling ihre Unterschriftensammlung für das selbe Anliegen lanciert. Der Initiativtext verlangt, dass Artikel 13 der Bundesverfassung um drei weitere Paragrafen ergänzt wird.


Recht auf Geheimhaltung
Neu verankert werden soll gemäss den beiden Parteien in der Bundesverfassung, dass jede Person das Recht auf Geheimhaltung ihrer Geschäftsbeziehungen mit zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz zugelassenen Banken habe. «Informationen dürfen nur mit ihrer Zustimmung an eine ausländische Stelle oder eine Bundesbehörde, die nicht an das Bankgeheimnis gebunden ist, weitergegeben werden», heisst es im Initiativtext der JSVP.


Unterstützung der Mutterpartei noch offen
Ob, wie von der JSVP gefordert, die SVP Schweiz die Volksinitiative unterstützt, ist noch nicht sicher. Silvia Bär, Stellvertretende Generalsekretärin der SVP Schweiz, sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, darüber werde man am 21. August befinden.


Dann träfen sich der leitende Ausschuss und der Zentralvorstand zu einer Sitzung, und man werde definitiv über das Anliegen befinden. «Man kann aber davon ausgehen, dass wir die Volksinitative sowie die Unterschriftensammlung unterstützen werden», sagte Bär. (awp/mc/pg/22)

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