Privatbank Reithinger droht Aus – Finanzaufsicht informiert Kunden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete die vorübergehende Schliessung des kleinen Finanzhauses im baden-württembergischen Singen an und verhängte ein Moratorium in Form eines Veräusserungs- und Zahlungsverbots. Nächste Schritte könnten die Insolvenz und die Feststellung des Entschädigungsfalls sein.


Entschädigung auf 20.000 EUR je Kunde begrenzt
Zunächst müsse aber die weitere Entwicklung abgewartet werden, sagte eine Sprecherin der Finanzaufsicht am Donnerstag. Da die Privatbank zuletzt nicht mehr Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken war, ist eine mögliche Entschädigung auf 20.000 Euro je Kunde begrenzt.


Verpflichtungen gegenüber Gläubigern könnten nicht erfüllt werden
Die BaFin will demnächst Informationen für betroffene Kunden auf ihrer Internet-Seite zur Verfügung stellen. Es bestehe die Gefahr, dass das 1957 gegründete Kreditinstitut mit Sitz in Singen und Niederlassungen in Wiesbaden und München seine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen könne, hiess es zur Begründung der Schliessung. Ausserdem sei die Privatbank Reithinger mit 40 Mitarbeitern Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechts.


Bankschliessungen in Deutschland unüblich
Bankschliessungen sind in Deutschland sehr selten. In den wenigen Fällen endeten die Moratorien, die dem betroffenen Finanzhaus eigentlich eine letzte Gnadenfrist einräumen sollen, jedoch meist in der Auflösung. (awp/mc/ar)

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