Saia-Burgess zieht Vertragsaufbesserungen vor die EBK

Die Aufbesserungen lägen nicht im Gesellschaftsinteresse, sondern «offensichtlich im Interesse der Gruppenleitung», teilte die Übernahmekommission (UEK) am Freitag mit. Der Schrittmotorenhersteller Saia-Burgess wehrt sich seit Juli gegen eine Übernahme durch den japanischen Sumida-Konzern.


Keine vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen
Die Vertragsabschlüsse könnten weder mit vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen noch sachlich begründet werden, schreibt die UEK weiter. Denn die Kontinuität in der obersten Geschäftsleitung wäre auch «und sogar besser ohne die Vertragsergänzungen gewahrt gewesen». An der Unzulässigkeit ändere auch die Absicht von Sumida nichts, welche die bestehende Geschäftsführung nicht auswechseln oder verändern wolle. Überdies habe die Saia-Führung zum Zeitpunkt des Abschlusses der neuen Verträge keine Kenntnis von dieser Absicht von Sumida gehabt.


Viele neue Vorteile fürs Management
Die ergänzten Verträge wurden nach Saia-Angaben am 20. Juni unterzeichnet. Demnach wurden die Kündigungsfristen für die Mitglieder der Gruppenleitung von 12 auf 24 Monate verdoppelt. Daneben können während der Kündigungsfrist unter bestimmten Bedingungen die Freistellung verlangen und unterliegen nicht dem Konkurrenzverbot. Die höchstmöglichen Freistellungsansprüche des Saia-Managements wurden mit 8,3 Mio CHF angegeben.


Verträge seien ohne Eigenintersse
Saia-Burgess zeigte sich enttäuscht über den Entscheid der Übernahmekommission. «Wir sind weiterhin überzeugt, dass diese Verträge im Interesse des Unternehmens sind», sagte Saia-Sprecherin Valeria Poretti-Rezzonico auf Anfrage. Der Begründung der Übernahmekommission widerspricht Saia-Burgess «mit aller Entschiedenheit». Die Verlängerung der Arbeitsverträge sei ohne jedes Eigeninteresse erfolgt.


Verträge würden zu Stabilität führen
Ziel sei es, dem Unternehmen in einem von Gerüchten geprägten Umfeld Stabilität zu verleihen. Daher lehne Saia-Burgess die UEK-Empfehlung ab und ziehe den Entscheid an die EBK, heisst es in einem Communiqué. (awp/mc/ab)

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