sgv: «Massnahme 14: Zwängerei der Gewerkschaften schwächt den liberalen Arbeitsmarkt»

sgv: «Massnahme 14: Zwängerei der Gewerkschaften schwächt den liberalen Arbeitsmarkt»
Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv. (Foto: sgv)

Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv: «Der sgv ist enttäuscht darüber, dass der Bundesrat mit der Massnahme 14 neue Privilegien für Gewerkschaften einführen will. Damit gibt der Bundesrat der Zwängerei der Gewerk­schaften nach. Massnahme 14 hat nichts mit den EU-Verträgen zu tun. Auch in einer abgeschwächten Form würde die Mass­nahme einen Pfeiler des liberalen Schwei­zer Arbeitsmarkts tangieren. Der sgv lehnt Massnahme 14 weiterhin ab.

Im Rahmen der innenpolitischen Umsetzung der neuen EU-Verträge einigten sich die Sozialpartner in Dutzenden von Sitzungen auf einen Kompromiss mit 13 Massnahmen zum Lohnschutz. Als Sozialpartner auf der Seite der Arbeitgeber stimmte auch der sgv diesem Kom­pro­miss zu. Gegen die 14. Massnahme wehrte sich der sgv aber von Anfang an. Das Vernehmlassungsresultat gibt dem sgv Recht: Drei Viertel der Vernehmlassungsteilnehmer, die sich dazu geäussert hatten, lehnen Massnahme 14 ab.

Auch eine abgeschwächte Version geht in die falsche Richtung
Mit dieser Massnahme streben die Gewerkschaften eine Verschärfung des Kündigungsschutzes an. Namentlich wollen sie den Kündigungsschutz für gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, für Mitglieder der Arbeitnehmerseite eines Organs einer paritätischen Personalvorsorgeeinrichtung sowie für Mitglieder nationaler Branchenvorstände, die im Rahmen eines allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrags tätig sind, ausbauen.

Der sgv stellt fest, dass der Bundesrat gegenüber der weit überschiessenden Vernehmlassungsvorlage immerhin gewisse Anpassungen vorgenommen hat. Dennoch hält der sgv an der Ablehnung von Massnahme 14 fest. Dies aus drei Gründen:

  • Erstens hat die Massnahme nichts mit den neuen EU-Verträgen zu tun. Dazu hält sgv-Direktor Urs Furrer fest: «Es ist schlicht eine Zwängerei der Gewerk­schaften.»
  • Zweitens tangiert Massnahme 14 auch mit den gegenüber der Vernehmlassungsvorlage vorgenommenen Anpassungen einen Pfeiler des liberalen Arbeitsmarkts.
  • Drittens hat die Schweizerische Gewerbekammer mit fast einstimmiger Geschlossenheit mehrere Bedingungen an eine Zustimmung zum neuen EU-Vertragspaket definiert. Eine dieser Bedingungen ist der Verzicht auf die von den Gewerkschaften geforderte Massnahme 14.

Die Gewerbekammer wird nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und vor der Parolenfassung zu den neuen EU-Verträgen prüfen, inwieweit die von ihr Ende Oktober 2025 beschlossenen Bedingungen eingehalten sind. (sgv/mc)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert