Steueraffäre: Landgericht Rostock setzt Liechtenstein-Verfahren bis 6. Mai aus

Wie das Gericht am Freitag zur Begründung mitteilte, sei die rechtzeitige Ladung eines der Angeklagten zu dem am 11. April begonnenen Prozess nicht belegt. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde abgetrennt, weil dessen Verhandlungsfähigkeit geprüft werden müsse. Der Prozess gegen die vier Männer hatte am Freitag vergangener Woche mit einer Vielzahl von Anträgen der Verteidigung begonnen. Die Anklage wurde noch nicht verlesen. Die vier mutmasslichen Erpresser haben sich laut Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2005 mindestens 2’325 Kontobelege von Kunden der LLB verschafft und von der Bank 9 Mio EUR erpresst. Der in Rostock verhandelte Fall steht nicht im Zusammenhang mit dem durch die Durchsuchung beim Ex-Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, bekannt gewordenen Ankauf gestohlener Daten der Liechtensteiner LGT-Bank durch den deutschen Geheimdienst BND.


Konvention der OECD und des Europarates über gegenseitige Behördenhilfe in Steuerfragen
Deutschland unterzeichnete am Freitag die Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des Europarates über gegenseitige Behördenhilfe in Steuerfragen, wie die OECD in Paris mitteilte. Die bereits 1988 eingeführte Konvention deckt laut OECD sowohl Vergehen bei direkten als auch bei indirekten Steuern ab. Sie ermöglicht demnach einen Informationsaustausch zwischen Staaten, parallel laufende Ermittlungen in mehreren Ländern und Hilfe beim Eintreiben von Steuern im Ausland. Die Konvention unterzeichnet haben einschliesslich Deutschland jetzt 16 Länder – nicht aber die Schweiz und Liechtenstein. (awp/mc/gh)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert