Swisscom: Bundesrat versüsst Privatisierung mit Volksaktie

Der Bundesrat verzichte damit auf den bestmöglichen Preis, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz am Mittwoch bei der Präsentation des Revisionsentwurfs des Telekommunikationsunternehmensgesetzes (TUG). Das Papier solle stattdessen zu «grosszügigen» Bedingungen an private Kleinaktionäre ausgegeben werden.

«Emotionales Geschäft»
Mit der breiten Streuung hofft Merz, die Swisscom tief im Volk zu verankern. «Es ist schliesslich auch ein emotionales Geschäft», sagte er. Andererseits soll die Platzierung bei Privaten und bei institutionellen Anlegern die Unabhängigkeit sichern. Der Bundesrat sei überzeugt, dass die Swisscom unter heutigen Bedingungen selbständig bleiben könne, sagte Merz. Er liess aber wenig Raum für Illusionen: Wenn der Bund seine Beteiligung verkaufe, sei die Swisscom nicht mehr sein Problem. «Wir können nur verhindern, dass sie in kurzer Frist zu einem Schnäppchen für einen internationalen Konzern wird.» Von den «Fesseln» des Bundes befreit, werde das Unternehmen aber selber über Kooperationen entscheiden können.

Kein Verlustgeschäft
Mit Details zum Anzahl und Abgabepreis der Volksaktie oder zum erwarteten Erlös aus dem Swisscom-Verkauf konnte Merz nicht aufwarten. Der Bundesrat erwartet aber, dass die Reduktion der Zinslast den Wegfall der jährlichen Dividenden ausgleicht. Die Zinslast wird leichter, weil der Bund den Gewinn aus dem Verkauf gemäss Finanzhaushaltsgesetz zur Schuldentilgung verwenden muss. Neben der Volksaktie sieht die Vernehmlassungsvorlage keine weiteren flankierenden Massnahmen vor. Die Grundversorgung werde durch das Fernmeldegesetz und den mit der Konzession verbundenen Leistungsauftrag gesichert, sagte Merz. Mit der Mehrheitsbeteiligung des Bundes habe sie aber nichts zu tun.

Gratisaktie verworfen
Verworfen hat die Landesregierung auch die Idee einer Gratisaktie. Weil solche Beteiligungen rasch weiterverkauft würden, müsste mit einem sinkenden Aktienkurs gerechnet werden. Damit würde die Swisscom laut Merz zu einem leichten Übernahmeobjekt, was der Bundesrat gerade verhindern wolle. Ebenfalls verworfen wurde die Schaffung einer selbständigen Netzgesellschaft, eine Minderheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom oder die Begrenzung der Stimmrechte. Diese und weitere Vorschläge wurden vom Bundesrat aber nur unter wirtschaftlichen Aspekten geprüft. «Die politische Bewertung kann anders ausfallen», sagte der Finanzminister.

Abstimmung im März 2007
Nach dem Fahrplan des Bundesrats wird sich dies bald zeigen: Die Vernehmlassungsfrist läuft bloss bis am 6. März, und schon im April möchte Merz mit einer Botschaft aufwarten. Das Parlament könnte die Vorlage dann in der Sommersession behandeln. Die Abstimmung über das von Gewerkschaften bereits angekündigte Referendum ist für den 11. März 2007 geplant.

(awp/mc/hfu)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert