UBS: Schweiz nimmt an US-Gerichtsverhandlung teil

Die Aussagen der Beamten waren Ende April dem Amicus Curiae-Brief beigelegt worden, in dem die Schweiz die Einstellung des Verfahrens gegen die UBS forderte. In ihren Zeugenaussagen stützen der Leiter der FINMA-Rechtsabteilung, Urs Zulauf, der stellvertretende Chef der Abteilung für internationales Steuerrecht der Eidg. Steuerverwaltung, Eric Hess, und der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Justiz, Rudolph Wyss, die Position der UBS.


CH-Regierung stellt Zeugen bereit
Die Schweizer Regierung werde die Zeugen zur Einvernahme bereit stellen, schrieb John C. Dotterrer, der Rechtsvertreter der Schweiz, am Freitag in einer Eingabe an das Gericht in Miami. Dies geht aus den öffentlichen Gerichtsunterlagen hervor. Er habe mit den Anwälten der US-Behörden wie auch mit den Rechtsberatern der UBS Kontakt aufgenommen, schrieb Dotterrer. Beide Parteien hätten gegen die Motion keine Einwände.


Kein Rückzug der Klage
In der im Februar eingereichten Klage verlangen die Steuerbehörden IRS und das Justizdepartement die Herausgabe von Informationen über 52’000 Konten, deren Besitzer der Steuerhinterziehung verdächtigt werden. Die UBS argumentiert, mit einer Herausgabe Schweizer Recht zu verletzen und der Forderung deshalb nicht nachkommen zu können. Entgegen einem Bericht der «New York Times» vom Dienstag will das US-Justizministerium die Klage weiterführen. Der Bericht der Zeitung, wonach eine aussergerichtliche Vereinbarung erzielt werden könnte, sei «einfach nicht wahr» und entbehre jeder Grundlage, hiess es in einer Erklärung des Justizministeriums.


Ursprüngliche Forderungen sollen bekräftigt werden
Im Grundsatz sei das Ministerium in allen Fällen zu aussergerichtlichen Einigungen bereit. Es sei aber falsch, dass ein Rückzug der Klage geplant sei. Vielmehr werden das Ministerium dem zuständigen Bundes-Bezirksgericht in Miami am 30. Juni eine Stellungsnahme vorlegen, im dem die ursprünglichen Forderungen bekräftigt würden. Die UBS wollte sich zu dem Zeitungsbericht nicht äussern.


Merz: Nicht im Bereich des Finanzdepartements
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz erklärte am Dienstag gegenüber dem Schweizer Fernsehen SF, dass der Fall UBS nicht im Bereich des Finanzdepartementes liege. Die Bank müsse sich selbst damit befassen. Der Bericht der amerikanischen Zeitungen hatte Hoffnungen geweckt, dass der mit grossen Gefahren für das US-Geschäft verbundene Rechtsstreit bald zu einem Ende kommen könnte. Die UBS-Aktie zog an der Schweizer Börse zunächst an, verlor gegen Schluss einen Teil der Kursgewinne aber wieder. Bei Börsenschluss betrug das Plus noch 2,1%, der Titel war somit noch 14,08 CHF wert. (awp/mc/ps/01)

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