Armee kommt erneut zur Unterstützung des Gesundheitswesens zum Einsatz

Armee kommt erneut zur Unterstützung des Gesundheitswesens zum Einsatz
Verteidigungsministerin Viola Amherd. (Screenshot)

Bern – Um die Kantone bei der Bewältigung der steigenden Anzahl Hospitalisierungen und Covid-19-Patienten in Intensivpflege zu unterstützen, hat der Bundesrat im Grundsatz einen erneuten Assistenzdienst der Armee beschlossen. Er umfasst maximal 2500 Armeeangehörige, die die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport unterstützen können.

Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen und die Voraussetzungen für die Subsidiarität erfüllt sind. Dafür soll aufgezeigt werden, dass die zivilen Mittel nicht ausreichen. Seit dem 27. Oktober haben bereits verschiedene Kantone ein Gesuch um Unterstützung durch die Armee gestellt.

Bis zu 2500 Armeeangehörige im Einsatz
Der Bundesrat hat beschlossen, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 Armeeangehörige im Assistenzdienst zu unterstützen. Die Leistungen der Armee umfassen unter anderem die personelle Unterstützung in den zivilen Spitaleinrichtungen im Bereich der allgemein Grund- und Behandlungspflege, in der Vordiagnose, dem Screening von Covid-19-Verdachtsfällen und bei den entsprechenden Testabstrichen. Ausserdem die personelle und materielle Unterstützung der kantonalen Gesundheitseinrichtungen bei der Erweiterung der Kapazitäten von Intensivpflegestationen (z.B. Beatmungsgeräte und Monitoring) sowie die Unterstützung von Transporten infektiöser Patientinnen und Patienten mit geeigneten Sanitätstransportfahrzeugen und Fahrern.

Der Beschluss gilt bis längstens am 31. März 2021. Da der Assistenzdienst länger als drei Wochen dauert, muss ihn die Bundesversammlung genehmigen. Der Bundesrat wird dazu eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden.

Beurteilung der Gesuche nach Kriterien der Subsidiarität
Die Kantone müssen bei ihren Gesuchen aufzeigen, dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben, um die Voraussetzungen für die Subsidiarität für einen Armeeeinsatz zu erfüllen. Dabei handelt es sich um die Mittel von Zivilschutz, Zivildienst, und Feuerwehr wie auch aus dem privaten Sektor. (mc/pg)

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