Aus für die Militärflugplätze Sion, Buochs und Dübendorf

Aus für die Militärflugplätze Sion, Buochs und Dübendorf

Bern – Das neue Stationierungskonzept der Schweizer Armee sieht den Verzicht auf zahlreiche klassifizierte unterirdische Anlagen in der ganzen Schweiz vor. Ferner wird auf den Militärflugplatz Sion verzichtet. Die Flugplätze in Buochs und Dübendorf, welche bereits heute nur reduziert betrieben werden (Sleeping Bases), werden ebenfalls aufgegeben, wobei Dübendorf noch als Helikopterbasis weiterbestehen wird.

Ebenfalls verzichtet wird auf die Waffenplätze Fribourg, Genf, Moudon, Lyss und St-Maurice, sowie die Unterkünfte und Schiessplätze Glaubenberg, Brigels und Gluringen, wie einer Medienmitteilung des VBS zu entnehmen ist. Die Schliessung der klassifizierten Anlagen wird dem Parlament in einer separaten Botschaft, parallel zur Änderung des Militärgesetzes, vorgelegt.

Keine Entlassungen
Der vorläufige Entwurf des Stationierungskonzepts hat einen direkten Einfluss auf rund 300 Arbeitsplätze. Da sich die Umsetzung des Konzeptes auf mehrere Jahre erstrecken wird, kann die nötige Reduktion der Arbeitsstellen über natürliche Abgänge erreicht werden. Es wird Mitarbeitende geben, die nach der Umsetzung an einem anderen Standort arbeiten werden.

Immobilienbestand wird um über ein Drittel abgebaut
Die eidgenössischen Räte hatten im September 2011 in einem Bundesbeschluss festgehalten, dass die Armee künftig einen Sollbestand von 100‘000 Angehörigen und einen Ausgabenplafond von 5.0 Milliarden Franken pro Jahr haben soll. Damit die vom Bundesrat bestätigten Vorgaben eingehalten werden können und genügend Mittel für Investitionen und Betrieb zur Verfügung stehen, muss massiv gespart werden. Insbesondere die Immobilien fallen ins Gewicht, da hier jährlich grosse Instandhaltungs- und Betriebskosten entstehen. Aus diesem Grund muss der heutige Immobilienstand um mehr als einen Drittel reduziert werden.

Regionale Auswirkungen berücksichtigt
Bei der Festlegung der künftigen Standorte der Armee wurden in erster Linie militärische, aber auch betriebswirtschaftliche Kriterien und regionale Auswirkungen der Stationierung berücksichtigt. Im Vordergrund standen die Notwendigkeit der Immobilien für einen doktrinkonformen Einsatz und die Ausbildung, aber auch die Instandhaltungs- und Mietkosten, sowie der Erneuerungsbedarf. Zudem wurden auch die mit militärischen Aktivitäten häufig verbunden Immissionen berücksichtigt. Trotz massiver Budgetkürzungen sei es dem VBS gelungen, die Vorgaben umzusetzen und alle Regionen gleichermassen zu gewichten, hält das Departement fest. Dazu habe man eng mit den betroffenen Kantonen zusammengearbeitet.

Die Kantone können nun bis Ende Januar 2014 zum aktuellen Entwurf des Stationierungskonzeptes Stellung nehmen. Danach wird das Konzept soweit als möglich bereinigt. (VBS/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert