Bundesrat greift bei Kaderlöhnen bundesnaher Unternehmen durch

Bundesrat greift bei Kaderlöhnen bundesnaher Unternehmen durch
Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher EFD. (Foto: admin.ch)

Bern – Der Bundesrat geht gegen hohe Boni in bundesnahen Betrieben vor. Unter anderem werden der variable Lohnanteil und die Nebenleistungen für Geschäftsleitungsmitglieder beschränkt.

Betroffen sind die Post, SBB, Skyguide, RUAG Holding, SIFEM und Identitas, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Deren Generalversammlung soll künftig im Voraus die Löhne des obersten Leitungsorgans und der Geschäftsleitung festlegen können.

Der variable Lohnanteil, also die Boni, dürfen höchstens 50% des fixen Lohns betragen. Die Nebenleistungen an die Geschäftsleitungsmitglieder dürfen 10% nicht übersteigen. Als Nebenleistungen gelten insbesondere Spesen- und Repräsentationspauschalen, Versicherungsbeiträge oder Geschäftsautos.

Die Statuten der betroffenen Unternehmen sollen spätestens anlässlich der ordentlichen Generalversammlungen 2018 geändert werden. Die Entwicklung der Kaderlöhne bundesnaher Betriebe haben im Bundesrat zu einer Grundsatzdiskussion geführt. Anlass waren unteren unter anderem die variablem Leistungskomponenten und Boni von RUAG-Chef Urs Breitmeier, die letztes Jahr höher ausgefallen waren als der Fixlohn. (awp/mc/ps)

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