Bundesrat lehnt Mindestlohn-Initiative ab

Bundesrat lehnt Mindestlohn-Initiative ab

Bern – Der Bundesrat spricht sich gegen die Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» (Mindestlohn-Initiative) aus. Er hat die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Die Initiative verlangt von Bund und Kantonen, dass sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern und einen gesetzlichen nationalen Mindestlohn festsetzen.

Nach Ansicht des Bundesrats stellen die Initianten damit die Lohnfestsetzungsmechanismen in Frage, die sich in der Schweiz schon seit Jahrzehnten bewährt haben. Der Bundesrat lehnt deshalb die Initiative ohne Gegenvorschlag ab und bekräftigt damit seinen Richtungsentscheid vom 4. Juli 2012. Die Volksinitiative verlangt die landesweite Einführung eines verbindlichen Mindestlohnes von 22 Franken pro Stunde. Der Bundesrat teilt die Zielsetzung der Autoren der Initiative, dass jede Person von ihrem Lohn in Würde leben kann. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Mindestlohn-Initiative nicht das geeignete Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist.

Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit
Bei den niedrigen und mittleren Löhnen spielen die Sozialpartnerschaft und die Gesamtarbeitsverträge (GAV) eine wichtige Rolle. Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit wurden flankierende Massnahmen ergriffen, um Erwerbstätige vor missbräuchlicher Lohnunterbietung zu schützen. Der Bundesrat hat dem Parlament letztes Jahr neue Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sowie zur Verstärkung der Solidarhaftung vorgelegt, die nach Ansicht der Landesregierung eine effizientere Bekämpfung der Lohnunterbietungen erlauben. Diese Massnahmen wurden vom Parlament gutgeheissen. Die Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten, die Verstärkung der  Solidarhaftung wird  voraussichtlich am 1. Juli 2013 wirksam.

Damit stünden geeignete Instrumente zur Verfügung, um unerwünschten Entwicklungen bei den Löhnen und den Arbeitsbedingungen entgegenwirken zu können, so der Bundesrat. Das hervorragende Funktionieren der Sozialpartnerschaft sei ein wichtiger Trumpf des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes würde er durch die Einschränkung des Handlungsspielraumes bei den Verhandlungen sowie durch die verminderte Verantwortung der Sozialpartner geschwächt.

KMU stärker betroffen als Grossunternehmen
Ein nationaler gesetzlicher Mindestlohn im Sinne der Initiative würde nach Ansicht des Bundesrates das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes gefährden und Arbeitsplätze bedrohen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen Grossteil der Schweizer Volkswirtschaft ausmachen, dürften von einem gesetzlichen Mindestlohn stärker betroffen sein als Grossunternehmen. Arbeitsplätze könnten gefährdet sein und die Integration einiger schon heute benachteiligter Personengruppen würde erschwert. (Bundesrat/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert