Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Gripen-Beschaffung

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Gripen-Beschaffung

Die Gripen-Beschaffung geht in die nächste Runde.

Bern – Der Bundesrat beantragt den Eidgenössischen Räten mit dem Rüstungsprogramm 2012 die Beschaffung von 22 Kampfflugzeugen Gripen E (Einsitzer). Dazu ist ein Verpflichtungskredit von 3,126 Milliarden Franken zu beschliessen. Das Gripen-Fondsgesetz soll die Finanzierung sicherstellen. Dieses untersteht dem fakultativen Referendum, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilt.

Der Bundesrat beauftragte am 25. April 2012 das VBS, eine Rüstungsbotschaft zur Beschaffung des Tiger-Teilersatzes (TTE) vorzulegen. Zudem beschloss der Bundesrat, dass zur Finanzierung dieser Beschaffung ein Fonds zu schaffen sei. Das VBS wurde beauftragt, gemeinsam mit dem EFD einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten und ihn gleichzeitig mit der Rüstungsbotschaft dem Bundesrat zu unterbreiten.

Günstigste Lösung
Bereits am 30. November 2011 traf der Bundesrat die Typenwahl TTE zu Gunsten des Saab Gripen. Der Gripen erfüllt die militärischen Anforderungen und ist mit Abstand günstiger als die anderen Kandidaten. Er weist das klar beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aus und verursacht die geringsten Betriebskosten. Der Entscheid des Bundesrates zur Typenwahl orientierte sich daran, dass ein geeignetes Kampfflugzeug zu beschaffen ist, ohne maximale Leistungen anzustreben, damit auch die anderen Teile der Armee finanziell ausreichend alimentiert werden können.

Die 22 Kampfflugzeuge des Typs Gripen E sollen die veralteten F-5 Tiger der Luftwaffe ersetzen. Zusammen mit den 33 F/A-18, die bis nach 2030 im Einsatz stehen werden, sollen sie für Luftraumüberwachung, Luftpolizei und notfalls Luftverteidigung eingesetzt werden. Zudem soll der Gripen dazu dienen, Grundfähigkeiten zur Luftaufklärung und Bekämpfung von Bodenzielen wieder aufzubauen. Diese beiden Fähigkeiten wurden mit den Ausserdienststellungen der Mirage IIIRS-Flotte 2004 und der Hunter-Flotte 1995 vorübergehend aufgegeben.

Gripen-Fondsgesetz
Das Gripen-Fondsgesetz soll die Finanzierung für die Beschaffung der Gripen sicherstellen. Dazu sollen Einlagen in den Gripen-Fonds aus dem Ausgabenplafond der Armee erfolgen. Sie werden über zehn Jahre verteilt und zu einer ausgeglichenen Belastung für die Armee und den Bundeshaushalt führen; Zahlungsspitzen können abgefedert werden. Damit verbessert sich die Planungssicherheit für übrige Rüstungsvorhaben, und Kreditreste können weitgehend vermieden werden.

Die Beschaffung des Gripen setzt voraus, dass das entsprechende Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fondsgesetz) in Kraft tritt. Dieses basiert auf einem Spezialfonds nach Artikel 52 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 2005 (SR 611.0) und untersteht dem fakultativen Referendum. Der Gripen-Fonds wird über die Mittel des Ausgabenplafonds der Armee geäufnet. Darüber hinaus entstehen dem Bund keine zusätzlichen Aufwände.

Kompensationsgeschäfte 
Die Ausgaben für die Beschaffung werden durch Kompensationsgeschäfte wirtschaftlich ausgeglichen und sind deshalb für die schweizerische Volkswirtschaft vorteilhaft. Die ausländischen Lieferanten verpflichten sich mit dem Beschaffungsvertrag, den Vertragswert zu 100 Prozent bei der Schweizer Industrie zu kompensieren. Nicht berücksichtigt werden die Anteile von Schweizer Lieferanten, Regierungsstellen und kleinere Beschaffungen bei Dritten. Das gesamte Kompensationsvolumen wird aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Milliarden Franken geschätzt.  Dies führt zu Knowhow-Aufbau und Wertschöpfung in technologisch hochstehenden Industriezweigen. Das erwartete Kompensationsvolumen entspricht üblicherweise einer Beschäftigungswirksamkeit von rund 10’000 Mannjahren. Weiter werden durch den Betrieb und die Instandhaltung des Gripen langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

Die Beschaffung des Gripen wirkt sich positiv auf die Standorte der Militärflugplätze und der Ausbildungsplätze der Armee aus. In diesen Regionen bleiben Arbeitsplätze in den Bereichen Industrie, Technologie und Dienstleistungen sowie der Armee erhalten oder werden teilweise neu geschaffen. (admin.ch/mc/ps)

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