Bundesrat will 16,4 Milliarden Franken für die Bahn-Infrastruktur

Bundesrat will 16,4 Milliarden Franken für die Bahn-Infrastruktur
Verkehrsminister Albert Rösti. (© Béatrice Devènes)

Bern – 16,4 statt 15,1 Milliarden Franken will der Bundesrat in den Jahren 2025 bis 2028 für die Bahn-Infrastruktur ausgeben. Er hat den entsprechenden Zahlungsrahmen nach der Vernehmlassung erhöht – und kommt damit den Schienen-Betreiberinnen und -Betreibern entgegen.

Verkehrsminister Albert Rösti begründete den nach oben angepassten Zahlungsrahmen damit, dass die Prognosen für den Unterhaltsbedarf keine exakte Wissenschaft seien. «Der Stand des besten Wissens ändert sich im Lauf des Vernehmlassungsverfahrens», sagte er am Mittwoch in Bern vor den Medien.

Das nun beschlossene 16,4-Milliarden-Franken-Paket entspreche den Erwartungen der Bahnbetriebe. Nun liege der Ball beim Parlament. Noch mehr Geld zu sprechen, sei wegen enger Zeitfenster für den Bau und knapper Personallage bei den Betrieben nicht zielführend, gab Rösti zu bedenken.

Den Bahnen stünden mit den zusätzlichen 2 Milliarden Franken gegenüber der laufenden Periode künftig real mehr Mittel zur Verfügung. «Mehr Geld denn je», so Rösti. Ursprünglich hatte der Bundesrat 1,3 Milliarden Franken weniger Geld für den Betrieb und Erhalt der Bahn-Infrastruktur ausgeben wollen. Wegen der Teuerung wäre so voraussichtlich weniger Geld bereitgelegen als heute.

Barrierefreie Bahnhöfe
Auf diesen Entscheid kam der Bundesrat zurück. Es sei wichtig, genügend Mittel ins Eisenbahnsystem zu investieren, damit die Pünktlichkeit und die Sicherheit hoch blieben, sagte Rösti. «Unsere Nachbarländer beneiden uns für unser hervorragendes Netz.» Dem müsse Sorge getragen werden.

Mit den Milliardengeldern will Rösti unter anderem die baureifen Projekte für den barrierefreien Zugang für Menschen mit Beeinträchtigung vorantreiben. Bahnhöfe ohne barrierefreien Zugang müssten nun nachrüsten. Dieses Ziel werde in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen mit den Betreibergesellschaften verankert.

Daneben sollen mit dem Geld beispielsweise Gleise erneuert und Brücken saniert werden. Der Bund finanziert rund zwei Drittel der Kosten des Schienennetzes. Das restliche Drittel stammt von den Trassenpreisen, die die Benutzenden entrichten. Zwei Drittel des Zahlungsrahmens fliessen laut Rösti in den Erhalt des bestehenden Schienennetzes, ein Drittel steht für den Ausbau der Infrastruktur bereit.

Engpässe beim Bahnfonds absehbar
Die Ausgaben werden vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Der allgemeine Bundeshaushalt wird damit nicht zusätzlich belastet. Der BIF ist gut gefüllt – so gut, dass der Bundesrat in den nächsten Jahren die Einlage in den Fonds kürzt. Die Massnahme ist Teil eines Sparpakets, um die angeschlagenen Bundesfinanzen wieder ins Lot zu bringen.

Ab 2029 zeichnen sich aber auch beim BIF Engpässe ab, wie Rösti ausführte. Zwar seien solche Langzeitprognosen immer mit Unsicherheiten behaftet. Sein Departement prüfe aber schon heute «Steuerungsmassnahmen».

Beispielsweise zeichne sich ab, dass grössere Ausbauten im Schienennetz künftig vermehrt in mehrere Schritte aufgeteilt werden müssten. Verschiedene solcher Grossprojekte sind in der Pipeline, so etwa der Grimseltunnel, der Kapazitätsausbau auf den Strecken Lausanne-Genf, Aarau-Zürich und Winterthur-St. Gallen sowie die Modernisierung der Bahnhöfe in Winterthur und Luzern. Definitiv entschieden darüber wird laut Rösti mit dem nächsten Ausbauschritt im Jahr 2026.

Verlagerung von Strasse auf Schiene
Zusätzlich beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2025 bis 2028 einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen. Damit will er die bisherige Förderung des Gütertransports auf der Schiene und der Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen fortführen, beispielsweise mit Terminals oder Anschlussgleisen.

Die Finanzierung erfolgt über zweckgebundene Mineralölsteuermittel und weitere zweckgebundene Mittel.

Der bestehende Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen soll zudem um ein Jahr verlängert werden. Damit gehen grössere Projekte, die bei der Festlegung dieses Rahmenkredits eingeplant waren, sich aber verzögert haben, noch zulasten des bestehenden Kredits. (awp/mc/pg)

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