Eidgenössischer Urnengang vom 17. Mai findet nicht statt

Eidgenössischer Urnengang vom 17. Mai findet nicht statt
(Adobe Stock)

Bern – Der Abstimmungssonntag vom 17. Mai 2020 wird wegen des Coronavirus verschoben. Das hat der Bundesrat entschieden. Die Begrenzungsinitiative der SVP, das revidierte Jagdgesetz sowie die Vorlage über die Kinderdrittbetreuungskosten gelangen später an die Urne.

Ein eigentlicher Abstimmungskampf, der zur freien Meinungsbildung der Bevölkerung beiträgt, könne im aktuellen Umfeld nicht stattfinden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Parteien, Komitees, Verbände, NGOs könnten sich aufgrund der verbotenen Veranstaltungen nicht einbringen wie üblich. Beispielsweise sei keine Parolenfassung möglich, weil Versammlungen nicht abgehalten werden dürften.

Erstmals seit 70 Jahren
Die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)», die Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) sowie die Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) finden zu einem späteren Zeitpunkt statt. Wann genau, ist noch unklar.

Der Bundesrat wird grundsätzlich bis Ende Mai entscheiden müssen, ob der Urnengang vom 27. September 2020 stattfindet und über welche Vorlagen dann abgestimmt wird. Es ist das zweite Mal überhaupt, dass der Bundesrat einen ganzen Urnengang absagt. 1951 fiel ein Abstimmungssonntag ins Wasser, weil die Maul- und Klauenseuche die Durchführung der Volksabstimmung in mehreren Kantonen nicht erlaubte.

Behandlungsfristen stehen still
Der Bundesrat beschloss am Mittwoch auch, für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren – also Volksinitiativen und fakultative Referenden – die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit auf Eis zu legen. Der Bundesrat will dazu eine entsprechende Verordnung beschliessen, wie er schreibt.

Damit solle insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass derzeit aufgrund der wegen des Coronavirus nötigen Einschränkungen der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit kaum mehr Möglichkeiten zur Unterschriftensammlung im öffentlichen Raum bestünden.

Stillstehen sollen die Fristen auch bei im Parlament hängigen Geschäften wie etwa der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)». Diese konnte aufgrund des vorzeitigen Abbruchs der Frühjahrssession die nötige Schlussabstimmung nicht passieren, und die Räte konnten die Beratungen über einen indirekten Gegenvorschlag nicht beenden.

Landsgemeinden abgesagt
Ausserdem empfiehlt der Bundesrat den Kantonen und Gemeinden ausdrücklich, Gemeindeversammlungen nur in zwingenden Fällen zu bewilligen. Die Entscheide der Kantone Appenzell Innerrhoden und Glarus, ihre Landsgemeinden zu verschieben, bezeichnet die Regierung als folgerichtig.

Auch kantonale Abstimmungen abgesagt
Nach dem Bundesrat haben auch mehrere Kantone ihre Abstimmungen am 17. Mai bereist abgesagt. Andere haben den Entscheid aus Bern zur Kenntnis genommen, müssen aber noch entscheiden, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zeigt.

Bereits Absagen beschlossen haben am Mittwoch die Regierungen der Kantone Zürich, Aargau, Solothurn und Schaffhausen sowie die Städte Zürich und St. Gallen. Ersatzdaten wurden in der Umfrage aber kaum genannt. (awp/mc/pg)

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