Landschaftsinitiative wird bedingt zurückgezogen

Landschaftsinitiative wird bedingt zurückgezogen

Bern – National- und Ständerat haben heute in der Schlussabstimmung dem revidierten Raumplanungsgesetz, dem indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, zugestimmt. Das Initiativkomitee erachtet den Gegenvorschlag zur Volksinitiative als zielführend und zieht ihre Landschaftsinitiative zurück. Der Rückzug ist an die Bedingung geknüpft, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt.
 
Die eidgenössische Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» wird bedingt zurückgezogen. Die grosse Mehrheit des Initiativkomitees hat dies heute so beschlossen. Mit dem revidierten Raumplanungsgesetzt liegt nun ein Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative auf dem Tisch, mit dem das Übel der Zersiedelung der Schweiz eingedämmt werden kann, heisst es in einer Medienmitteilung.

Der Gegenvorschlag nimmt nach Ansicht des Initiativkomitees die Kernanliegen der Landschaftsinitiative auf:

  • Die Zersiedelung wird gebremst, indem überdimensionierte Bauzonen verkleinert werden müssen. Dadurch wird viel Bauland wieder zu Kulturland.
  • Bei neuen Einzonungen erhält die öffentliche Hand mindestens 20% des entstehenden Mehrwerts, um damit Auszonungen zu finanzieren.
  • Die Richtpläne müssen im Bereich Siedlung erhöhten Anforderungen entsprechen.

Das Problem der wuchernden Siedlungsflächen in der Schweiz werde mit dem revidierten Raumplanungsgesetzt jedoch noch nicht behoben sein. Die Erfahrung zeige, dass Gesetze allein die Umwelt und die Natur nicht schützen. Es brauche deren Umsetzung. Die achtzehn Trägerorganisationen werden in den kommenden Jahren diese «mit Argusaugen verfolgen und vehement einfordern», heisst es weiter.

Rückzug erst definitiv, wenn Gegenvorschlag in Kraft tritt
Es besteht die Möglichkeit, dass gegen das revidierte Raumplanungsgesetz das Referendum ergriffen wird und es darüber zur Volksabstimmung kommt. Deshalb macht das Initiativkomitee von der Möglichkeit des bedingten Rückzugs Gebrauch. Der Rückzug wird definitiv, wenn der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Sollte die Revision des Raumplanungsgesetzes bei einer Referendumsabstimmung an der Urne scheitern, wäre die Landschaftsinitiative nicht zurückgezogen und würde zur Abstimmung kommen. Für beide Abstimmungskämpfe ist der Verein «Ja zur Landschaftsinitiative» gerüstet. (mc/pg)

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