Nationalrat gibt bei Bundesanteil an OECD-Mindeststeuer nach

Nationalrat gibt bei Bundesanteil an OECD-Mindeststeuer nach
Nationalratssaal. (Foto: parlament.ch)

Bern – Der Bund soll nach dem Willen des Parlaments einen Viertel der Erträge aus der OECD-Mindeststeuer für international tätige Konzerne erhalten. Der Nationalrat ist am Dienstag in der Frage auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

Mit 99 zu 87 Stimmen bei 6 Enthaltungen räumte die grosse Kammer die Differenz aus. Sie folgte damit der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Wegen einer Differenz in einem untergeordneten Punkt geht das Geschäft nochmals an den Ständerat.

Die grosse Kammer wollte ursprünglich dem Bund und den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen je die Hälfte der Mehrerträge zukommen lassen. Die vorberatende Kommission begründete dies unter anderem mit den düsteren finanziellen Aussichten des Bundes. Wie vom Ständerat gefordert sollen nun aber 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen.

Die selbe Linie wie die kleine Kammer hatten von Anfang an Vertreterinnen und Vertreter von FDP und SVP im Nationalrat vertreten. Sie argumentierten, die neue Mindeststeuer bringe der Schweiz Nachteile im internationalen Standortwettbewerb. Die Kantone bräuchten Mittel zur Erhöhung der Standortattraktivität, um diese auszugleichen. Die gleiche Haltung vertrat der Bundesrat.

FDP kritisiert «Neidargumente»
Die Standortkantone bräuchten finanziellen Spielraum, sagte Beat Walti (FDP/ZH). Es gehe hier nicht um eine innerschweizerische Verteildiskussion, bei der nur Neidargumente im Zentrum stünden.

Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte an der 50-50-Lösung festhalten. Jürg Grossen (GLP/BE) kritisierte, es habe niemand überzeugend dargelegt, wie die Standortförderungsmassnahmen der Kantone genau aussehen sollten. SP und Grüne hätten bereits klargemacht, dass sie eine Lösung mit einem Bundesanteil von nur einem Viertel nicht mittragen würden. Es drohe eine Niederlage in der Volksabstimmung über den Verfassungsartikel.

Mitte ändert ihre Haltung
Den Ausschlag gab am Dienstag das Abstimmungsverhalten der Mitte. Diese hatte bei der ersten Behandlung des Geschäfts mit der Ratslinken und den Grünliberalen für einen hälftigen Bundesanteil gestimmt. In der Differenzbereinigung war die Fraktion gespalten, mehrere Mitglieder enthielten sich der Stimme.

Die Frage der Verteilung könne nicht einer befriedigenden Lösung zugeführt werden, sagte Mitte-Fraktionssprecher Markus Ritter (SG). Dazu fehle im Ständerat der Wille, und es lohne sich nicht, in der Differenzbereinigung «noch viele Runden zu drehen».

Der Kurswechsel erfolgte zähneknirschend. In der ersten Debatte im Nationalrat hatte Ritter noch eindringlich vor einer Abstimmungsniederlage gewarnt.

SP sieht Bevorteilung der Konzerne
Der kommende Abstimmungskampf warf in der Debatte seine Schatten voraus. «Diese Mindeststeuer soll dafür sorgen, dass die Menschen in diesem Land endlich weniger Steuern zahlen», sagte Cédric Wermuth (SP/AG). Die Konzerne müssten einen gerechten Beitrag an die Finanzierung der Infrastruktur leisten.

Das Signal an die Menschen sei, dass man die Mehreinnahmen direkt an die Konzerne zurückgeben wolle – und die Bevölkerung mit den steigenden Krankenkassenprämien allein lasse, kritisierte der Co-Präsident der SP die Ratsrechte.

Die Grünen hielten ebenfalls an einem hälftigen Bundesanteil fest. Das Argument, über den Finanzausgleich profitierten alle Kantone, sei vorgeschoben, sagte Franziska Ryser (SG). Tatsächlich erhielten Zug und Basel-Stadt mehr als einen Drittel der Mehreinnahmen.

Volk entscheidet im kommenden Sommer
Festgehalten hat der Nationalrat an der zweiten verbliebenen Differenz. Er will den Kantonen weiterhin vorgeben, wie sie Städte und Gemeinden an den Mehreinnahmen beteiligen sollen. Konkret will die grosse Kammer eine Verteilung wie bei der Gewinnsteuer. Der Ständerat lehnt dies ab.

Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro im Jahr. Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Über die dafür nötige Verfassungsänderung werden Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen. (awp/mc/ps)

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