Nationalrat setzt Marken für den Weg zu «Netto Null» bis 2050

Nationalrat setzt Marken für den Weg zu «Netto Null» bis 2050
(Adobe Stock)

Bern – Der Nationalrat stellt der Gletscher-Initiative konkrete Verminderungsziele und Etappenziele zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf «Netto Null» bis 2050 gegenüber. Hausbesitzer und die Wirtschaft will er dabei mit Förderprogrammen finanziell unterstützen.

Der Nationalrat hiess am Mittwoch mit 134 zu 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen das Gesetz über die Ziele im Klimaschutz gut. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP und vereinzelt von der FDP. Ausgearbeitet hatte die Vorlage die Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N), als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative.

Etappenziele in Zahlen
Der Nationalrat will statt auf ein Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen auf ein Rahmengesetz mit konkreten Etappenzielen in Zahlen setzen. Bund und Kantone sollen als Beispiel vorangehen auf dem Weg zu «Netto Null 2050».

Als Verminderungsziel setzt der Nationalrat, dass bis 2040 die Emissionen gegenüber 1990 um 75 Prozent zurückgehen müssen. Erreicht werden soll dies so weit als möglich durch die Reduktion von Treibhausgas-Ausstoss im Inland. Verbleibende Emissionen sollen in Form von negativen Emissionen der Atmosphäre entzogen werden.

Bund und Kantone müssen spätestens bis 2050 Speicher für Kohlestoff im In- und Ausland bereitstellen, damit das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann. Der Bundesrat kann Richtwerte festlegen für den Einsatz von Negativemissionstechnologien.

Hausbesitzer in der Pflicht
Mit Zwischenzielen nimmt der Nationalrat die Hausbesitzer, den Verkehr und die Industrie in die Pflicht. Der Sektor Gebäude muss seine Emissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 82 Prozent senken.

Die Industrie muss bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent hinbekommen und der Verkehr eine solche um 57 Prozent. 2050 dürfen Gebäude und Verkehr dann gar kein Treibhausgas mehr ausscheiden. Die Industrie muss die Emissionen gegenüber 1990 um 90 Prozent senken.

Der Bund soll dafür sorgen, dass auch der Finanzplatz wirksam beiträgt zur Senkung der Emissionen und gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung leistet. Er kann mit der Branche Vereinbarungen treffen zur klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzflüsse, muss es aber nicht.

Etappenziele gibt der Nationalrat auch dem Bundesrat vor. Für die Zeiträume 2025 bis 2030, 2031 bis 2040 und 2041 bis 2050 muss er jeweils Vorschläge unterbreiten dazu, wie die Ziele erreicht werden sollen. Die geplante Revision des CO2-Gesetzes füge sich als erste Etappe in das Klimaschutz-Gesetz ein, schrieb der Bundesrat vorab.

Förderprogramme als Ergänzung
Ergänzen will der Nationalrat das Klimaschutz-Gesetz mit Förderprogrammen: 1,2 Milliarden Franken will er zur Förderung neuer Technologien in sechs Jahren bereitstellen und 2 Milliarden Franken für ein über zehn Jahre laufendes Heizungs-Ersatzprogramm.

Die beiden Programme hiess der Rat mit 135 zu 57 Stimmen bei zwei Enthaltungen respektive 122 zu 72 Stimmen gut. Auch hier stimmte die SVP Nein und erhielt Schützenhilfe aus der FDP- und der Mitte-Fraktion. Auf die Förderung neuer Technologien wollte auch der Bundesrat verzichten, aus finanziellen Gründen, wie Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte.

Die Vorlage geht an den Ständerat. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert