Parlament will strengere Regeln für Krankenkassenvermittler

Parlament will strengere Regeln für Krankenkassenvermittler

Bern – Das Parlament will ungebetenen Telefonanrufen von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern einen Riegel schieben. Als Zweitrat hat am Dienstag der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Diese schafft eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der telefonischen Kaltakquise.

Mit 32 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung sagte die kleine Kammer in der Gesamtabstimmung Ja dazu, den Versicherern – namentlich den Krankenkassen – strengere Regeln für die Vermittlertätigkeit aufzuerlegen. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Regeln für Telefonwerbung
Im neuen Bundesgesetz sollen etwa die Telefonwerbung, der Verzicht der Versicherungen auf Leistungen der Call-Center und die Einschränkung der Provisionen im Gesetz geregelt werden.

Vorgesehen ist, dass die Branche Regeln in mehreren weiteren Punkten in einer Branchenvereinbarung selber festlegen kann. Dies betrifft das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind), die Ausbildung der Vermittlerinnen und Vermittler und eine Pflicht, Beratungsgespräche zu protokollieren.

Der Bundesrat kann auf Antrag die Branchenvereinbarung für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten. Ermöglicht werden auch Sanktionen bei Verstössen. Der Bundesrat schlägt dazu die Schaffung einer Aufsichtsbehörde vor.

Unerwünschte Werbeanrufe seien für die Menschen eine Quelle von Ärger, sagte Sozialminister Alain Berset in der Debatte. Und die Bemühungen der Branche um Selbstregulierung hätten nicht den erhofften Erfolg gebracht. Die Gesetzesrevision angestossen hatte die zuständige Ständeratskommission mit einer Motion.

Auch Angestellte betroffen
Umstritten war im Rat die Frage, ob die Ausbildungsverpflichtung und die Vergütungsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler beschränkt werden soll, die nicht bei der entsprechenden Versicherung angestellt sind.

Der Ständerat votierte mit 21 zu 19 Stimmen bei drei Enthaltungen gegen diese Einschränkung – anders, als dies der Nationalrat in der Sommersession getan hatte. Der Bundesrat und eine Minderheit der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) setzten sich damit durch.

Man habe ein Schlupfloch gesucht und gefunden, kritisierte Hans Stöckli (SP/BE) als Sprecher der Minderheit erfolgreich. Es sei kein Zufall, dass mehrere grosse Versicherer in letzter Zeit bis anhin externe Vermittlungsunternehmen übernommen hätten.

Auf diese «Schlaumeierei» solle der Rat nicht eintreten, so Stöckli. Für die Kunden spiele es keine Rolle, wo jemand angestellt sei.

Damian Müller (FDP/LU) dagegen plädierte dafür, die Definitionen der bestehenden Branchenvereinbarung zu übernehmen. Denn Anlass der Gesetzesrevision sei die mangelnde Qualität bei Vermittlungstätigkeiten. Dies betreffe die externen Vermittler. Der interne Vertrieb von Versicherungen sei nicht der Ursprung der kritisierten Auswüchse.

Diskussion um Zusatzversicherungen
Wie zuvor schon der Nationalrat lehnte es der Ständerat ab, die neue Regulierung nur im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung anzuwenden, nicht aber bei den Zusatzversicherungen. Mit 25 zu 19 Stimmen ohne Enthaltungen folgte er der Mehrheit der vorberatenden Kommission.

Gerade, was unliebsame Anrufe angehe, drohe das Gesetz seine Wirkung zu verlieren, wenn man die Zusatzversicherungen ausnehme, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW) namens der Kommissionsmehrheit. Die Menschen würden noch immer unerwünschte Anrufe erhalten. Dies würde in der Bevölkerung nicht verstanden.

Grund- und Zusatzversicherung seien schon heute ganz unterschiedlich geregelt, sagte dagegen Hannes Germann (SVP/SH). Bei den Zusatzversicherungen könnten sich die Anbieter noch unterscheiden, und dies sei politisch gewollt. Es drohe eine Ausschaltung des Wettbewerbs.

Mehrheit für Anhörungspflicht
Eine Differenz schuf der Ständerat in einem anderen Punkt: Er fügte eine Bestimmung ins Gesetz ein, wonach die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Branchenvereinbarung angehört werden müssen.

Die Frage sei bereits im Vernehmlassungsgesetz geregelt und eine Anhörung ohnehin vorgeschrieben, sagte Berset. Es sei unnötig, eine Doppelspurigkeit zu schaffen. Der Sozialminister setze sich mit dieser Argumentation allerdings nicht durch. (awp/mc/ps)

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