Rauschtrinker sollen zur Kasse gebeten werden

Rauschtrinker sollen zur Kasse gebeten werden

Bern – Wenn eine Zecherei im Spital endet, soll die Krankenkasse nicht für die Kosten aufkommen. Nach einer Grundsatzdiskussion über Alkoholprävention, Selbstverschulden im Bereich der Gesundheit und die Grenzen der Solidarität ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingetreten.     

Die Mehrheit argumentierte, den Rauschtrinkern müsse mit finanziellen Konsequenzen eine Grenze aufgezeigt werden, wenn sie zu Lasten der Allgemeinheit Missbrauch betrieben, wie einer Mitteilung des Parlaments zu entnehmen ist. So könne die Eigenverantwortung gestärkt werden. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession durchführen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Regeln bei Alkoholabhängigkeit gelten sollen und ob die neuen Bestimmungen befristet eingeführt und deren Wirkung wissenschaftlich evaluiert werden sollen. (mc/pg)

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