Rund 200 Unternehmen müssen mehr Kaderstellen mit Frauen besetzen

Rund 200 Unternehmen müssen mehr Kaderstellen mit Frauen besetzen
(Image by Gerd Altmann from Pixabay)

Bern – Ab Anfang 2021 gelten für grosse börsenkotierte Unternehmen Geschlechterrichtwerte. Konkret müssen Firmen mit Sitz in der Schweiz 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat sowie 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung haben. Betroffen sind etwa 200 Unternehmen.

Verfehlen die Betriebe die Ziele, müssen sie dies begründen und im Vergütungsbericht die Massnahmen zur Verbesserung darlegen. Geschlechterrichtwerte sind im Gegensatz zu Frauenquoten nicht sanktionierbar. Der Bundesrat hat am Freitag den entsprechenden Teil des revidierten Aktienrechts per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Das Parlament hatte die Vorlage an der Sommersession verabschiedet.

Die Berichterstattungspflicht beginnt für den Verwaltungsrat ab Januar 2026 und für die Geschäftsleitung ab Anfang 2031. Mit der neuen Regelung soll gemäss Mitteilung des Bundesrats der verfassungsmässigen Pflicht zur Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung getragen werden.

Luft nach oben
Der Frauenanteil in den Geschäftsleitungen der 118 grössten Schweizer Unternehmen ist laut dem Schilling-Report 2019 von 9 auf 10 Prozent gestiegen. In den Verwaltungsräten ging der Anteil um 2 Prozentpunkte nach oben, auf 23 Prozent. Knapp jeder dritte freie Verwaltungsratssitz wurde neu mit einer Frau besetzt.

Die Geschlechterrichtwerte wurden im Parlament viel und kontrovers diskutiert. Der Nationalrat hatte sie bereits vor zwei Jahren mit knappem Mehr gutgeheissen, gegen den Willen der SVP und fast aller Mitglieder der FDP-Fraktion. Ein Jahr später und fünf Tage nach dem landesweiten Frauenstreik sagte auch der Ständerat Ja.

Mehr Transparenz
Ab kommendem Jahr gelten zudem strengere Transparenzregeln für Firmen im Rohstoffsektor. Schweizer Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind, müssen künftig Zahlungen an staatliche Stellen ab 100’000 Franken pro Geschäftsjahr offenlegen und in einem Bericht elektronisch publizieren. Auch diese neue Bestimmung im Obligationenrecht (OR) tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Die neuen Bestimmungen schafften mehr Transparenz und trügen damit zu einem verantwortungsvollen Handeln der Unternehmen bei, schreibt der Bundesrat. Er kann diese Transparenzvorschriften dereinst auch auf den Rohstoffhandel ausdehnen, sofern dies international abgestimmt ist.

Die übrigen Anpassungen im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision werden später in Kraft treten, laut dem Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2022. Dann werden unter anderem die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe geregelt und neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften etabliert. Diese Änderungen benötigten Verordnungsänderungen. (awp/mc/pg)

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