sgv: Normalisierung ja – aber nicht so

sgv: Normalisierung ja – aber nicht so
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweiz. Gewerbeverbandes: Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Absicht des Bundesrates, schrittweise zur Normalität zurückzukehren. Damit übernimmt die Exekutive das Konzept des sgv zum «Smart Restart». Völlig inakzeptabel ist jedoch, den grossen Händlern alle Freiheit zu geben und den KMU-Handel geschlossen zu halten. Das ist eine massive Diskriminierung. Der sgv fordert den Bundesrat mit allem Nachdruck auf, diesen unerklärbaren Fehlentscheid sofort zu korrigieren.

Mit dem «Smart Restart» will der sgv in eine Logik des gezielten Schutzes wechseln. Besonders exponierte Personen müssen geschützt werden während die anderen eine etappierte Rückkehr in die Normalität machen. Je besser die gesundheitspolitischen Indikatoren abschneiden, desto weiter kann die Lockerung gehen. Der sgv ist erfreut, dass der Bundesrat mit dem heutigen Entscheid dieses Konzept im Grundsatz übernimmt. Der sgv begrüsst auch die Lösung des Bundesrates für diejenigen Selbständigerwerbenden wie beispielsweise Zahntechniker, Grafiker, u.a., die indirekt betroffen, in ihrer Existenz aber massiv betroffen sind.

Die Indikatoren erlauben jedoch eine weitere Öffnung der Wirtschaft und Gesellschaft, namentlich des KMU-Detailhandels. Verschiedene Branchen, insbesondere im Detailhandel, haben mit selbst erarbeiteten Plänen gezeigt, wie sie die Öffnung gesundheitspolitisch korrekt umsetzen können. Sie legen dabei grossen Wert auf die Gesundheit der Mitarbeitenden sowie der Kundinnen und Kunden.

Gerade vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid des Bundesrates ein Schlag ins Gesicht der Detaillisten. Dabei ist der KMU-Detailhandel schon während der Krise massiv diskriminiert worden. Der Bundesrat hat den Grossverteilern zwar verboten, nicht-lebensnotwendige Güter zu verkaufen. Umgesetzt hat der Bundesrat seine eigene Weisung nie. Selbst die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren musste den Bundesrat auffordern, die Grossverteiler besser zu kontrollieren. Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch taxierte die Ungleichbehandlung als eine Lappalie. Mit seinem heutigen Entscheid hat der Bundesrat die Diskriminierung der KMU-Händlerinnen und Händler sowie ihrer Mitarbeitenden und ihrer Kundschaft offiziell gemacht. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verurteilt diesen Entscheid auf das Schärfste.

Der sgv befürwortet eine Strategie der etappierten Rückkehr zur Normalität. Er fordert möglichst breite Öffnungen in Abhängigkeit der gesundheitspolitischen Indikatoren. Diese erlauben eine breite Öffnung, insbesondere auch für den KMU-Detailhandel sofort. (sgv/mc)

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