SIX beschliesst Dekotierung von Talenthouse per 9. November

SIX beschliesst Dekotierung von Talenthouse per 9. November
Sitz der SIX Group im Hard Turm Park Zürich-West. (Foto: SIX Group)

Zürich – Die Aktien der Technologieplattform Talenthouse sollen bald von der Schweizer Börse genommen werden. So wurde das Gesuch von Talenthouse nach einer weiteren Fristverlängerung zur Vorlage des Geschäftsbericht abgelehnt und gleichzeitig die Dekotierung von der SIX beschlossen.

Die Dekotierung soll per 9. November erfolgen, der letzte Handelstag der Aktien der Talenthouse AG wäre dann der 8. November 2023, wie die SIX am Dienstag mitteilte. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 20 Börsentagen angefochten werden.

Die Entscheidung dafür ist laut SIX bereits am 3. Juli gefallen. Denn bislang wurde der Geschäftsbericht von Talenthouse für 2022 weder eingereicht noch publiziert.

Talenthouse hatte zudem Anfang Juni mitgeteilt, dass ein Investor die nötige Liquidität für die Restrukturierungsmassnahmen nicht zur Verfügung stelle. Die Zahlungsfähigkeit des Emittenten stehe daher ernsthaft in Frage, so die SIX-Regulierungsbehörde.

Talenthouse wehrt sich – Finanzierungszusage
Talenthouse kündigte nun in einer eigenen Mitteilung an, gegen den Dekotierungsentscheid vorzugehen. Aufgrund von geplanten Restrukturierungsmassnahmen solle der Entscheid rückgängig gemacht werden.

Es sei mit Investoren ein Term Sheet abgeschlossen worden, heisst es in der Mitteilung. Darin sicherten diese dem Unternehmen Liquidität zu, um die dringend erforderlichen Restrukturierungsmassnahmen in Angriff zu können. Erste Beiträge seien von den Investoren bereits verbindlich zugesichert worden und sollen in den nächsten Tagen überwiesen werden.

Die geplanten Restrukturierungsmassnahmen umfassen demnach etwa die Konvertierungen von Fremd- in Eigenkapital, um die Bilanz zu stärken und um die Prüfung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr fertigzustellen.

Ferner soll ein Gesuch um eine provisorische Nachlassstundung gestellt werden, um mit den Gläubigern eine Lösung zu finden und ein Konkursverfahren zu vermeiden, heisst es weiter. (awp/mc/ps)

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