Ständerat bereinigt Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit

Ständerat bereinigt Gesetz zu Bekämpfung der Schwarzarbeit
(Symbolbild)

Bern – Der Ständerat hat am Montag das revidierte Gesetz über die Schwarzarbeit bereinigt und damit bereit gemacht für die Schlussabstimmungen. Kern der Vorlage ist die Unterbindung des «Putzfrauentricks» um Steuern zu sparen.

Die letzte Differenz betraf die Anmelde- und Aufzeichnungspflichten für Betriebe und deren Angestellte. Der Bundesrat wollte die Einhaltung dieser bestehenden Pflichten besser durchsetzen. Unter anderem beantragte er dazu eine Kompetenz für die Kontrollorgane der Kantone, in Bagatellfällen selbst Bussen auferlegen zu können.

Ausserdem wollte der Bundesrat explizit Sanktionen ins Gesetz schreiben: Verletzungen der Meldepflicht in Bezug auf Quellensteuer und Unfallversicherung sollten mit bis 1000 CHF Busse respektive bis 5000 CHF im Wiederholungsfall geahndet werden.

Verzichtsantrag setzt sich durch
Der Nationalrat wollte jedoch auf diesen Paragrafen verzichten und setzte sich damit durch – der Ständerat folgte ihm am Montag stillschweigend. Martin Schmid (FDP/GR), Präsident der Wirtschaftskommission (WAK), sagte dazu, die Mehrheit wolle kein System mit getrennten Pflichten, Verfahren und Sanktionen.

Zudem wären viele Betriebe ohne Bezug zu Schwarzarbeit von der Massnahme betroffen. Gehe es um die Anmeldepflicht für die Quellensteuer, müssten allfällige Mängel im Quellensteuergesetz geregelt werden. Eine Minderheit hätte zwar bei der Position des Ständerates bleiben wollen, verzichtete aber auf einen Antrag.

In einem anderen umstrittenen Punkt der Gesetzesrevision waren die Räte sich schon zuvor einig geworden. Der Bundesrat wollte das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Löhne und AHV neu nur noch für Privathaushalte zulassen.

Kompromiss knapp angenommen
Das vereinfachte Verfahren war 2008 eingeführt worden, um Schwarzarbeit in privaten Haushalten zu verhindern. Die Landesregierung stellte dann aber fest, dass das Verfahren auch benutzt wurde, um bei den Steuern Vorteile herauszuholen. In den Medien war wiederholt vom «Putzfrauentrick» die Rede gewesen.

Das geltende Recht lässt das vereinfachte Verfahren zu, wenn der einzelne Lohn tiefer ist als der Grenzbetrag für die obligatorische berufliche Vorsorge (im laufenden Jahr 21’150 CHF), und dies bis zur Lohnsumme von derzeit 56’400 CHF im Jahr.

Das Parlament entschied sich in den Beratungen für einen Kompromiss, der im Nationalrat nur mit knappem Mehr angenommen wurde. Während die grosse Kammer beim geltenden Recht hätte bleiben wollen, liess der Ständerat das vereinfachte Verfahren für private Haushalte sowie für Vereine und Kleinstbetriebe zu und obsiegte.

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften und im Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder ist das vereinfachte Verfahren dagegen gemäss dem Parlamentsentscheid nicht mehr zulässig.

Austausch von Behörden verbessern
Der Bundesrat wollte mit der Revision des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit den Austausch der beteiligten Behörden verbessern. Verdachtsmeldungen sollen auch an Sozialhilfe-, Einwohner- oder Zollbehörden gehen. Das soll bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr helfen.

Meldung wird auch erstattet, wenn gegen die Vereinbarungen in einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verstossen wird. In den Beratungen obsiegten in dieser Frage Ständerat und Bundesrat. Der Nationalrat hatte zunächst auf die Erwähnung der GAV verzichten wollen, schloss sich dann aber der kleinen Kammer an.

Gestrichen hat das Parlament zudem die Bestimmung, wonach das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hätte treffen können. Der Bundesrat hatte dem SECO mehr Möglichkeiten für Eingriffe geben, den Kantonen aber Spielraum lassen wollen.

2015 kontrollierten die kantonalen Inspektoren im Kampf gegen Schwarzarbeit 13’137 Betriebe und 39’777 Personen. Dabei stiessen sie in etwa jedem dritten Betrieb auf Verdachtsfälle. (awp/mc/ps)

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