Ständerat will Kartellrecht mit Rücksicht auf KMU anpassen

Ständerat will Kartellrecht mit Rücksicht auf KMU anpassen
Ständeratssaal. (Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Das Kartellrecht soll mit Rücksicht auf die kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) angepasst werden. Das verlangt der Ständerat. Er unterstützte am Mittwoch eine entsprechende Motion von Jean-René Fournier (CVP/VS) mit 31 zu 10 Stimmen.

Fournier verlangte Fristen für die Gerichtsverfahren sowie Sanktionen, die der Grösse des betroffenen Unternehmens und dessen Verhältnissen angemessen Rechnung tragen. Parteien sollten bei Freisprüchen für ihre Kosten in den oft komplexen und langwierigen Verfahren entschädigt werden.

Zu unrecht geschädigt
Entscheide der Wettbewerbskommission sollen gemäss der Motion erst veröffentlicht werden, wenn sie rechtskräftig sind. Dies soll verhindern, dass der Ruf von Unternehmen möglicherweise zu Unrecht geschädigt wird. Die heutige Gesetzgebung trage der Situation von KMU-Betrieben nicht genügend Rechnung, argumentierte Fournier.

Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK) unterstützte die Motion, denn sie wollte Punkte aus der 2014 nach dem Nichteintreten des Nationalrates gescheiterten Revision des Kartellgesetzes aufgreifen. Der Motionär befinde sich in den Augen der Mehrheit auf der richtigen Schiene, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO).

Richtfristen seien nötig, da erstinstanzliche Kartellrechtsverfahren bis zu zehn Jahre dauern könnten. «Für einen kleinen Betrieb, etwa einen Garagisten, kann eine derart lange Frist tödlich sein.» Und die heutigen Sanktionen seien im Gegensatz zu einem Grosskonzern für ein normales Schweizer KMU oft nicht tragbar.

Namens der Minderheit gab Christian Levrat (SP/FR) zu bedenken, dass die Motion die Instrumente gegen Kartelle in erheblichem Ausmass schwäche. Angesichts der aufwendigen Abklärungen seien zwingend einzuhaltende Fristen nicht angebracht. Die Verfahren könnten organisatorisch beschleunigt werden.

Qualität der Verfahren könnte leiden
Die im Vorstoss geforderte Nicht-Publikation laufe den Interessen jener zuwider, die sich im Verfahren äussern wollten. Auch die präventive Wirkung würde wegfallen, sagte Levrat. Ein solches Publikationsverbot laufe der üblichen Praxis zuwider.

Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab. Es sei richtig, dass das Parlament das Thema wieder auf den Tisch bringe, auch wenn der nun gewählte Weg wohl nicht der richtige sei, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.

Starre Fristen könnten die Qualität der Verfahren beeinträchtigen, und unternehmensabhängige Sanktionen seien in Wettbewerbsverfahren bereits heute möglich. Die Motion geht nun an den Nationalrat. (awp/mc/ps)

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