Booking.com muss Kommissionssätze um knapp einen Viertel senken

Booking.com muss Kommissionssätze um knapp einen Viertel senken
(Unsplash)

Bern – Der Preisüberwacher hat verfügt, dass die Buchungsplattform Booking.com ihre «missbräuchlichen» Kommissionssätze gegenüber Schweizer Hotels um knapp einen Viertel senken muss. Booking.com will Berufung einlegen und solange nichts an den Provisionen ändern.

Eine Analyse habe ergeben, dass die Kommissionssätze von Booking.com in der Schweiz missbräuchlich hoch seien, teilte der Preisüberwacher am Mittwoch mit. Er habe deshalb mit der Buchungsplattform Kontakt aufgenommen, um diesen Missbrauch zu beseitigen.

Aber trotz intensiver Verhandlungen sei es nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung mit Booking.com zu finden. Deshalb werde das Unternehmen jetzt per Verfügung dazu verpflichtet, die Kommissionssätze um im Durchschnitt knapp einen Viertel zu senken.

Mit dieser Massnahme solle die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz Hotels im internationalen Konkurrenzkampf gestärkt werden. Gleichzeitig sollten die Kundinnen und Kunden finanziell entlastet werden. Booking.com habe drei Monate Zeit, um die Reduktion umzusetzen. Die Senkung sei befristet auf drei Jahre.

«Optionale Dienstleistung»
Booking.com teilte in einer ersten Reaktion gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, das Unternehmen werde Berufung gegen den Entscheid einlegen. Ihre Kunden, also die Hotels, hätten ja die freie Wahl, ob sie ihre Unterkünfte auf ihrer Plattform oder sonst wo anbieten wollten.

Aus diesem Grund sei Booking.com nicht einverstanden mit einer «erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist». Die Kosten für ihren Service widerspiegelten nämlich «den immensen Wert», den sie den Unterkünften böten. Die Plattform werde die Provisionen deshalb auch nicht senken, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen sei.

Entscheide gegen Preisbindungsklauseln
Die Preispolitik des US-Unternehmens war bereits verschiedentlich unter Druck geraten: Vor rund drei Jahren hatte das Parlament Buchungsplattformen wie Booking.com Preisbindungsklauseln in den Verträgen mit Hotels verboten.

Damit dürfen Hotels die Zimmer auf der eigenen Webseite günstiger anbieten als bei den Plattformen. Im September letzten Jahres entschied auch der Europäische Gerichtshof in diesem Sinne. (awp/mc/pg)

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