Altersvorsorge in der Schweiz
Porrentruy – Die Sicherung der Existenz, der Erhalt des Lebensstandards und die private Vorsorge sind die drei Säulen, auf denen die Altersvorsorge in der Schweiz basiert. Letztendlich zielen die Massnahmen darauf ab, auch im Ruhestand rund 60 bis 80 Prozent des ehemaligen Bruttoeinkommens zu erhalten.
Die drei Pfeiler für eine sorgenfreie Zukunft im Alter
Umfangreiche Informationen über das Schweizer Rentensystem gibt es bei Swiss Serenity. Demnach ist das Vorsorgesystem in der Schweiz solide und hat sich bislang gut bewährt, sodass die meisten Rentner entspannt ihrem Lebensabend entgegenblicken. Verschiedene Zusatzleistungen ergänzen den grundlegenden Schutz der Sozialversicherungen, um Einkommenseinbussen weitgehend zu vermeiden. Die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems ist die AHV-Rente von der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Diese gleicht den finanziellen Verlust nach der Erwerbstätigkeit oder bei Invalidität zumindest teilweise aus. Alle erwerbstätigen Schweizer ab 17 Jahren sind beitragspflichtig, wobei der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die Kosten jeweils zur Hälfte tragen. Es handelt sich beim staatlichen AHV-System um eine obligatorische Basisversorgung, die in erster Linie der Existenzsicherung dient. Bei dem Umlageverfahren finanzieren die aktuellen Erwerbstätigen die Rentner. Fehlen Beitragsjahre, dann führt das später zu Kürzungen des Rentenanspruchs.
Wie berechnet sich die Höhe der AHV-Rente?
Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der Beitragsdauer, den Betreuungs- und Erziehungsgutschriften und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Um in den Genuss der Rente zu kommen, sind bei Frauen jahrgangsabhängig 43 bis 44 Beitragsjahre und bei Männern 44 Jahre erforderlich. Einen Anspruch gibt es nur dann, wenn der Erwerbstätige mindestens zwölf Monate beitragspflichtig versichert war. Laut einer Statistik der Schweizerischen Eidgenossenschaft lag der Anteil der Schweizer, die im Dezember 2024 eine AHV-Rente bezogen, bei 2’594’700 Personen. Die Tendenz ist steigend. Die Rentenhöhe schwankt zwischen CHF 1’250 und CHF 2’500. Zusätzlich existieren Ergänzungsleistungen, falls die Rente nicht ausreicht.
Zahlungen aus der Pensionskasse
Die BVG-Rente aus der Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Rentensystems. Die berufliche Vorsorge, kurz BVG genannt, ergänzt die AHV und sorgt dafür, dass die Rentner etwa 60 bis 75 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens erhalten. Das angesparte Kapital verwalten die Pensionskassen. Auch hier trägt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge. Die Höhe der als Altersgutschriften bezeichneten Sparbeiträge ist nach Alter gestaffelt. Bei jungen Erwerbstätigen im Alter von 25 bis 34 Jahren liegt die Beitragshöhe beispielsweise bei gerade einmal sieben Prozent, bei den 55- bis 65-Jährigen hingegen bei 18 Prozent. Ausschlaggebend ist der koordinierte Lohn. Dabei handelt es sich um den versicherten Teil des Jahresbruttolohns, der für die Beitragsberechnung Relevanz besitzt. Hierbei beeinflusst der Koordinationsabzug die Kalkulation, indem dieser den Bruttolohn senkt. Das stellt sicher, dass Bestandteile des Lohns nicht doppelt versichert sind.
Der Nutzen der privaten Vorsorge
Die dritte Säule des Schweizer Rentensystems ist die private Vorsorge, die freiwillig erfolgt und die die gesetzlichen Leistungen ergänzt. Auf diese Weise erhalten umsichtige Rentner, die beizeiten vorsorgen, bis zu 100 Prozent ihres letzten Einkommens, was ihnen einen weiterhin komfortablen Lebensstil ermöglicht. Diese freiwillige Absicherung im Rahmen der Säule 3a, der gebundenen Vorsorge, ist steuerlich begünstigt. Die Einzahlungen lassen sich bis zu einem jährlichen Höchstbetrag vom Einkommen abziehen. Die Säule 3b, die freie Vorsorge, bietet weniger Einschränkungen, aber kaum Steuervorteile.
Fazit
Während die ersten beiden Säulen des Schweizer Rentensystems gesetzlich verpflichtend sind, basiert die dritte Säule auf Freiwilligkeit. Vor allem Selbstständige ohne Pensionskasse profitieren von der privaten Vorsorge. Ebenso macht es Sinn, einen Teil des Geldes in eine eigengenutzte Immobilie zu investieren oder gewinnbringend anzulegen. (ss/mc/hfu)