Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Swisscom im Glasfaser-Streit gutgeheissen. Es hebt eine Verfügung der Wettbewerbskommission auf, die dem Telekomkonzern wegen der Art des Ausbaus seines Glasfasernetzes eine Sanktion von 18,4 Millionen Franken auferlegt hatte.