Schwerverkehr: sgv begrüsst Ja zur Beitragszahlung der Firmen für E-Lastwagen mit Schonfrist für mehr Planungssicherheit
Bern – Mit seinem Entscheid zur Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stellt der Nationalrat richtige und wichtige Weichen. Die Ausdehnung der Übergangsfrist bis 2031 gibt den KMU noch mehr Planungssicherheit.
Schweizer Unternehmen setzen zunehmend auf elektrisch betriebene Lastwagen. Bisher sind diese von der LSVA befreit. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt, dass solche Fahrzeuge künftig in die Abgabe einbezogen werden. Auch elektrisch betriebene Lastwagen nutzen die Strasseninfrastruktur und sollen daher einen angemessenen Beitrag zu deren Finanzierung leisten.
Planungssicherheit für Unternehmen
Viele Unternehmen haben allerdings in den letzten Jahren in elektrisch betriebene Fahrzeuge investiert, ohne eine künftige LSVA-Belastung einzuplanen. Eine zu frühe Einführung der Abgabe würde sie finanziell erheblich belasten. Der sgv begrüsst deshalb den Entscheid des Nationalrats, statt bis 2029 sogar bis 2031 einen Rabatt von 100 Prozent vorzusehen.
Technologieoffenheit sichern
Neben Elektroantrieben gibt es weitere klimafreundliche Technologien wie Biogas, synthetische Treibstoffe oder Wasserstoff. Innovationen in diesen Bereichen müssen weiterhin möglich bleiben. Der sgv bedauert daher, dass der Nationalrat die Rabatte auf elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränkt und andere CO2-neutrale Technologien nicht im gleichen Umfang berücksichtigt. (sgv/mc/ps)